Der Firmenrechtsschutz der Roland umfasst im Bereich Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz den Allgemeinen Straf-Rechtsschutz. Erfahren Sie, welcher Leistungsbaustein für diesen Bereich vorgesehen ist und wie er im Tarif eingeordnet wird.
Im Tarif Firmenrechtsschutz gilt für den Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz Folgendes:
- Allgemeiner Straf-Rechtsschutz
Was bedeutet das konkret?
Der Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz ist im Firmenrechtsschutz dem Allgemeinen Straf-Rechtsschutz zugeordnet. Diese Angabe dient als unverbindliche Lesehilfe und ersetzt nicht die verbindlichen Tarifbedingungen.
Häufige Fragen
Welcher Baustein umfasst den Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz?
Im Tarif Firmenrechtsschutz ist der Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz dem Allgemeinen Straf-Rechtsschutz zugeordnet.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Diese Regelung gilt im Tarif Firmenrechtsschutz der Roland.
Gibt es weitere Details zum Umfang des Disziplinar- und Standes-Rechtsschutzes?
Das hängt vom konkreten Tarif und Bedingungswerk ab. Im vorliegenden Inhalt ist der Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz dem Allgemeinen Straf-Rechtsschutz zugeordnet.