Im Immobilien-Rechtsschutz für Wohnungseigentümer-Gemeinschaften der Roland ist der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht geregelt: Er greift für rechtliche Interessen aus Verträgen mit Handwerkern rund um die versicherten Immobilien sowie für Auseinandersetzungen der Gemeinschaft mit einzelnen Mitgliedern – mit klar benannten Ausnahmen.
Für den Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht gilt im Tarif Immobilien-Rechtsschutz Wohnungseigentümer-Gemeinschaften der Roland Folgendes:
- Es besteht Versicherungsschutz ausschließlich im Zusammenhang mit den versicherten Immobilien, um Ihre rechtlichen Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen mit Handwerkern wahrzunehmen.
- Versicherungsschutz besteht für rechtliche Auseinandersetzungen der Wohnungseigentümergemeinschaft mit einzelnen Mitgliedern der Wohnungseigentümergemeinschaft. Kein Versicherungsschutz besteht jedoch für rechtliche Auseinandersetzungen einzelner Wohnungseigentümer untereinander und von Wohnungseigentümern gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft (siehe Ziffer A 6.2.17).
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz bezieht sich auf die versicherten Immobilien. Er hilft der Wohnungseigentümergemeinschaft, ihre Rechte aus Verträgen mit Handwerkern durchzusetzen. Auch Streitigkeiten der Gemeinschaft mit einzelnen ihrer Mitglieder sind abgedeckt. Nicht abgedeckt sind hingegen Streitigkeiten einzelner Wohnungseigentümer untereinander sowie Streitigkeiten von Wohnungseigentümern gegen die Gemeinschaft.
Häufige Fragen
Wofür gilt der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht?
Er gilt ausschließlich im Zusammenhang mit den versicherten Immobilien, um rechtliche Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen mit Handwerkern wahrzunehmen.
Sind Streitigkeiten mit einzelnen Mitgliedern der Gemeinschaft versichert?
Ja. Versicherungsschutz besteht für rechtliche Auseinandersetzungen der Wohnungseigentümergemeinschaft mit einzelnen Mitgliedern der Wohnungseigentümergemeinschaft.
Sind Streitigkeiten einzelner Eigentümer untereinander abgedeckt?
Nein. Für rechtliche Auseinandersetzungen einzelner Wohnungseigentümer untereinander besteht kein Versicherungsschutz (siehe Ziffer A 6.2.17).
Ist ein Streit eines Wohnungseigentümers gegen die Gemeinschaft versichert?
Nein. Für rechtliche Auseinandersetzungen von Wohnungseigentümern gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft besteht kein Versicherungsschutz (siehe Ziffer A 6.2.17).
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026