Der Immobilien-Rechtsschutz für Wohnungseigentümer-Gemeinschaften der Roland umfasst einen Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, der Ihre Verteidigung im Zusammenhang mit den versicherten Immobilien absichert – etwa wenn Ihnen der Vorwurf gemacht wird, unzulässigen Lärm verursacht zu haben.
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz im Tarif Immobilien-Rechtsschutz Wohnungseigentümer-Gemeinschaften:
Es besteht Versicherungsschutz ausschließlich im Zusammenhang mit den versicherten Immobilien für Ihre Verteidigung, wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird.
- Zum Beispiel: Sie verursachen unzulässigen Lärm.
I-WEG
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihnen im Rahmen der versicherten Immobilien vorgeworfen wird, eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben, unterstützt Sie der Rechtsschutz bei Ihrer Verteidigung. Ein typisches Beispiel ist der Vorwurf, unzulässigen Lärm verursacht zu haben. Der Schutz gilt ausschließlich im Zusammenhang mit den versicherten Immobilien.
Häufige Fragen
Wann greift der Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz?
Er greift für Ihre Verteidigung, wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird – ausschließlich im Zusammenhang mit den versicherten Immobilien.
Gibt es ein Beispiel für einen versicherten Fall?
Ja, ein Beispiel ist, wenn Sie unzulässigen Lärm verursachen.
Ist der Schutz auf die versicherten Immobilien beschränkt?
Ja, der Versicherungsschutz besteht ausschließlich im Zusammenhang mit den versicherten Immobilien.
In welchem Tarif ist dieser Rechtsschutz enthalten?
Im Tarif Immobilien-Rechtsschutz Wohnungseigentümer-Gemeinschaften der Roland.