Der Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz der Roland im Tarif Angestellte Ärzte und Apotheker Basis übernimmt die Verteidigung, wenn Ihnen ein strafrechtliches Vergehen im Zusammenhang mit Ihrer Berufsausübung als Arzt vorgeworfen wird – erfahren Sie, wann Schutz besteht und wann er bei Vorsatz rückwirkend entfällt.
Allgemeiner Straf-Rechtsschutz
Es besteht Versicherungsschutz für die Verteidigung, wenn Ihnen ein strafrechtliches Vergehen vorgeworfen wird.
Sie haben Versicherungsschutz unter folgenden Voraussetzungen:
- Das Vergehen ist vorsätzlich und fahrlässig nach dem Gesetz strafbar und
- Ihnen wird ein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen.
Es besteht Versicherungsschutz für Ihre Verteidigung wegen des Vorwurfs eines Vergehens in ursächlichem Zusammenhang mit Ihrer Berufsausübung als Arzt. Das gilt, wenn Ihnen Vorsatz zur Last gelegt wird, unabhängig davon, ob es sich um ein Vergehen handelt, das sowohl fahrlässig als auch vorsätzlich oder nur vorsätzlich begangen werden kann.
Wird rechtskräftig festgestellt, dass Sie das Vergehen vorsätzlich begangen haben, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend. Dann müssen Sie uns die Kosten erstatten, die wir für die Verteidigung wegen des Vorwurfs des vorsätzlichen Delikts getragen haben.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz greift, wenn gegen Sie ein strafrechtlicher Vorwurf im Rahmen Ihrer ärztlichen Tätigkeit erhoben wird, und übernimmt die Kosten Ihrer Verteidigung. Zunächst besteht auch dann Schutz, wenn Ihnen Vorsatz vorgeworfen wird. Stellt sich am Ende rechtskräftig heraus, dass Sie tatsächlich vorsätzlich gehandelt haben, entfällt der Schutz rückwirkend und die bereits übernommenen Kosten sind zurückzuzahlen.
Häufige Fragen
Wann besteht Versicherungsschutz im allgemeinen Straf-Rechtsschutz?
Wenn das vorgeworfene Vergehen nach dem Gesetz sowohl vorsätzlich als auch fahrlässig strafbar ist und Ihnen ein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen wird.
Bin ich auch bei einem Vorsatzvorwurf im Zusammenhang mit meiner Tätigkeit als Arzt geschützt?
Ja. Es besteht Versicherungsschutz für Ihre Verteidigung wegen des Vorwurfs eines Vergehens in ursächlichem Zusammenhang mit Ihrer Berufsausübung als Arzt, auch wenn Ihnen Vorsatz zur Last gelegt wird – unabhängig davon, ob das Vergehen nur vorsätzlich oder auch fahrlässig begangen werden kann.
Was passiert, wenn Vorsatz rechtskräftig festgestellt wird?
Wird rechtskräftig festgestellt, dass Sie das Vergehen vorsätzlich begangen haben, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend.
Muss ich bei festgestelltem Vorsatz Kosten zurückzahlen?
Ja. In diesem Fall müssen Sie die Kosten erstatten, die für die Verteidigung wegen des Vorwurfs des vorsätzlichen Delikts getragen wurden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026