Im Arbeits-Rechtsschutz der Roland Rechtsschutz greift im Tarif Geschäftskunden Basis eine Erweiterung: Abweichend von Ziffer 6.2.4 besteht im Antidiskriminierungs-Rechtsschutz auch Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht, wenn Ansprüche auf dem AGG beruhen.
Im Tarif Geschäftskunden Basis gilt für den Arbeits-Rechtsschutz Folgendes:
- Abweichend von Ziffer 6.2.4 besteht Versicherungsschutz im Antidiskriminierungs-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht, wenn es um Ansprüche geht, die auf dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bzw. auf anderen in- oder ausländischen Rechtsvorschriften wegen der Verletzung von Benachteiligungsverboten beruhen.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif erweitert den Antidiskriminierungs-Rechtsschutz. Er umfasst hier auch die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem kollektiven Arbeits- oder Dienstrecht, sofern es um Ansprüche geht, die auf dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz oder auf anderen in- oder ausländischen Vorschriften zum Schutz vor Benachteiligung beruhen. Diese Paraphrase dient nur als Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was ist im Antidiskriminierungs-Rechtsschutz zusätzlich abgedeckt?
Abweichend von Ziffer 6.2.4 besteht Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht, wenn es um Ansprüche geht, die auf dem AGG bzw. auf anderen in- oder ausländischen Rechtsvorschriften wegen der Verletzung von Benachteiligungsverboten beruhen.
Auf welchen Rechtsvorschriften müssen die Ansprüche beruhen?
Die Ansprüche müssen auf dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bzw. auf anderen in- oder ausländischen Rechtsvorschriften wegen der Verletzung von Benachteiligungsverboten beruhen.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Diese Regelung gilt im Tarif Geschäftskunden Basis der Rechtsschutz der Roland.
Umfasst der Schutz auch kollektives Arbeits- oder Dienstrecht?
Ja, der Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht, sofern die genannten Voraussetzungen erfüllt sind.