Die Rechtsschutzversicherung der Roland regelt im Tarif Geschäftskunden Basis den Leistungsumfang im Ausland: Fehlt dort eine gesetzliche Vergütungsregelung, werden Anwaltskosten im Antidiskriminierungs-Rechtsschutz bis zur deutschen Regelung erstattet – ebenso Reisekosten zum zuständigen ausländischen Gericht bei angeordnetem persönlichen Erscheinen.
Anwaltskosten ohne gesetzliche Vergütungsregelung im Ausland:
Wenn im Ausland keine gesetzliche Vergütungsregelung besteht, tragen wir im Antidiskriminierungs-Rechtsschutz die Kosten für Rechtsanwälte maximal bis zur Höhe des Betrags, der nach der deutschen Vergütungsregelung zu erstatten wäre.
Reisekosten zum ausländischen Gericht:
Wir tragen Ihre Kosten für Reisen an den Ort des zuständigen ausländischen Gerichts, wenn dieses Ihr persönliches Erscheinen angeordnet hat.
Die Reisekosten werden bis zur Höhe der für Geschäftsreisen deutscher Rechtsanwälte geltenden Sätze nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) übernommen.
Was bedeutet das konkret?
Auch bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Ausland bleiben Sie abgesichert. Gibt es dort keine eigenen Regeln zur Anwaltsvergütung, orientiert sich die Kostenübernahme im Antidiskriminierungs-Rechtsschutz an den in Deutschland üblichen Beträgen. Müssen Sie persönlich vor einem ausländischen Gericht erscheinen, werden auch Ihre Reisekosten im Rahmen der deutschen Sätze übernommen.
Häufige Fragen
Was gilt, wenn im Ausland keine gesetzliche Vergütungsregelung besteht?
In diesem Fall werden im Antidiskriminierungs-Rechtsschutz die Kosten für Rechtsanwälte maximal bis zur Höhe des Betrags getragen, der nach der deutschen Vergütungsregelung zu erstatten wäre.
Werden Reisekosten zu einem ausländischen Gericht übernommen?
Ja. Wir tragen Ihre Kosten für Reisen an den Ort des zuständigen ausländischen Gerichts, wenn dieses Ihr persönliches Erscheinen angeordnet hat.
Bis zu welcher Höhe werden die Reisekosten erstattet?
Die Reisekosten werden bis zur Höhe der für Geschäftsreisen deutscher Rechtsanwälte geltenden Sätze nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) übernommen.
Für welchen Rechtsschutz gilt die Regelung zu den Anwaltskosten im Ausland?
Die Regelung gilt für den Antidiskriminierungs-Rechtsschutz.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026