Im Firmen-Vertrags-Rechtsschutz der Roland gibt es klar definierte inhaltliche Ausschlüsse: Kein Rechtsschutz besteht unter anderem für Versicherungs-Verträge, das Handelsvertreter- und Maklerrecht, Streitigkeiten innerhalb einer Büro- oder Praxisgemeinschaft sowie für Verträge über Motorfahrzeuge und Anhänger. Hier erfahren Sie, welche Fälle konkret ausgenommen sind.
In den in Ziffer A 6.2 beschriebenen Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz. Im Folgenden sind die Besonderheiten zum Firmen-Vertrags-Rechtsschutz aufgezeigt.
Hinweis:
Kein Rechtsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen:
- aus Versicherungs-Verträgen,
- aus dem Bereich des Handelsvertreter- und Maklerrechts,
- von Personen, die im selben Rechtsschutz-Vertrag mitversichert sind, wenn sie gegeneinander in ursächlichem Zusammenhang mit einer von ihnen gebildeten Büro-/Praxisgemeinschaft, Sozietät oder Gesellschaft vorgehen, auch nach Beendigung der Gemeinschaft,
- aus Verträgen über Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie Anhänger.
Was bedeutet das konkret?
Der Firmen-Vertrags-Rechtsschutz übernimmt nicht jede rechtliche Auseinandersetzung. Bestimmte Themenbereiche sind vom Versicherungsschutz ausgenommen – dazu zählen etwa Streitigkeiten rund um Versicherungs-Verträge, das Handelsvertreter- und Maklerrecht, Konflikte innerhalb einer gemeinsam gebildeten Büro-, Praxis- oder Gesellschaftsstruktur sowie Verträge über Motorfahrzeuge und Anhänger. Diese Aufstellung ergänzt die allgemeinen Ausschlüsse aus Ziffer A 6.2.
Häufige Fragen
Besteht Rechtsschutz für Streitigkeiten aus Versicherungs-Verträgen?
Nein. Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Versicherungs-Verträgen besteht kein Rechtsschutz.
Sind Auseinandersetzungen innerhalb einer Büro- oder Praxisgemeinschaft gedeckt?
Nein. Wenn Personen, die im selben Rechtsschutz-Vertrag mitversichert sind, gegeneinander in ursächlichem Zusammenhang mit einer von ihnen gebildeten Büro-/Praxisgemeinschaft, Sozietät oder Gesellschaft vorgehen, besteht kein Rechtsschutz – auch nach Beendigung der Gemeinschaft.
Gilt der Schutz für Verträge über Motorfahrzeuge?
Nein. Für Verträge über Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie Anhänger besteht kein Rechtsschutz.
Ist das Handelsvertreter- und Maklerrecht mitversichert?
Nein. Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Bereich des Handelsvertreter- und Maklerrechts besteht kein Rechtsschutz.
Wo sind die allgemeinen Ausschlüsse geregelt?
Die allgemeinen Fälle, in denen kein Versicherungsschutz besteht, sind in Ziffer A 6.2 beschrieben. Die hier aufgeführten Punkte stellen die Besonderheiten zum Firmen-Vertrags-Rechtsschutz dar.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026