Mit dem Rechtsschutz der Roland im Tarif Architekten und Ingenieure sichern Sie Ihre rechtlichen Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen vor deutschen Gerichten ab – etwa bei der Durchsetzung von Honoraransprüchen. Die Roland übernimmt Kosten bis zu einer Million Euro je Kalenderjahr und trägt vorgerichtlich die formelle Prüfung Ihrer Schlussrechnung.
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht:
- Sie haben Versicherungsschutz vor deutschen Gerichten für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen.
Voraussetzung:
Die Verträge stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit Ihrer im Versicherungsschein bezeichneten Tätigkeit.
Wir übernehmen die Kosten bis zu einer Million Euro je Kalenderjahr.
Ausnahme:
Der Versicherungsschutz entfällt rückwirkend, wenn rechtskräftig festgestellt wird, dass
- die Gegenseite gegen den geltend gemachten Honoraranspruch berechtigte Einwendungen oder Einreden erhoben hat, die ihren Grund haben
- in der Überschreitung der Bauzeit sowie vereinbarter Fristen und Termine oder
- in der Überschreitung von Kostenvoranschlägen.
- Bei frei verhandelten Honorarvereinbarungen die Orientierungswerte der HOAI oder einer vergleichbaren Honorarordnung für den jeweiligen Berufsstand überschritten wurden.
Sie sind verpflichtet, diesbezüglich erbrachte Leistungen an uns zurückzuerstatten.
Prüfung der Schlussrechnung:
Wir übernehmen vorgerichtlich die Kosten für die formelle Prüfung Ihrer Schlussrechnung in Höhe von bis zu 1.250 Euro je Versicherungsfall. Dafür benennen wir Ihnen einen spezialisierten Rechtsanwalt, der die streitgegenständliche Rechnung daraufhin prüft, ob die formellen Anforderungen an eine korrekte Schlussrechnung eingehalten wurden.
Zum Beispiel, wenn Sie eine Kooperationsgemeinschaft gründen oder es in der Kooperationsgemeinschaft zwischen Ihnen und Ihren Kollegen zu Missverständnissen gekommen ist.
Voraussetzungen:
- Es ist ein Versicherungsfall im unmittelbaren Zusammenhang mit der Geltendmachung Ihrer Honoraransprüche eingetreten,
- die Schlussrechnung ist in dem Versicherungsfall streitgegenständlich,
- es ist diesbezüglich noch keine Klage eingereicht.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Baustein unterstützt Sie, wenn Sie Ihre rechtlichen Interessen aus Verträgen durchsetzen wollen, die mit Ihrer versicherten Tätigkeit zusammenhängen – zum Beispiel bei Streitigkeiten rund um Ihre Honoraransprüche. Neben dem Kostenschutz vor deutschen Gerichten hilft Ihnen die Versicherung bereits vorgerichtlich, indem sie die formelle Prüfung Ihrer Schlussrechnung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt organisiert. In bestimmten Fällen – etwa bei berechtigten Einwendungen der Gegenseite oder überschrittenen Fristen – kann der Schutz jedoch rückwirkend entfallen.
Häufige Fragen
Welche Verträge sind vom Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht abgedeckt?
Abgedeckt ist die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen vor deutschen Gerichten. Voraussetzung ist, dass die Verträge in unmittelbarem Zusammenhang mit Ihrer im Versicherungsschein bezeichneten Tätigkeit stehen.
Bis zu welcher Höhe werden die Kosten übernommen?
Die Kosten werden bis zu einer Million Euro je Kalenderjahr übernommen. Für die vorgerichtliche formelle Prüfung Ihrer Schlussrechnung gilt eine Grenze von bis zu 1.250 Euro je Versicherungsfall.
Wann entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend?
Der Schutz entfällt rückwirkend, wenn rechtskräftig festgestellt wird, dass die Gegenseite berechtigte Einwendungen oder Einreden gegen den Honoraranspruch erhoben hat, die auf der Überschreitung von Bauzeit, Fristen und Terminen oder von Kostenvoranschlägen beruhen. Ebenso, wenn bei frei verhandelten Honorarvereinbarungen die Orientierungswerte der HOAI oder einer vergleichbaren Honorarordnung überschritten wurden. In diesen Fällen sind Sie verpflichtet, erbrachte Leistungen zurückzuerstatten.
Welche Voraussetzungen gelten für die Prüfung der Schlussrechnung?
Es muss ein Versicherungsfall im unmittelbaren Zusammenhang mit der Geltendmachung Ihrer Honoraransprüche eingetreten sein, die Schlussrechnung muss in diesem Versicherungsfall streitgegenständlich sein und es darf diesbezüglich noch keine Klage eingereicht worden sein.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026