Der Daten-Rechtsschutz im Roland Rechtsschutz für Niedergelassene Ärzte und Heilberufe umfasst einen Online-Reputationsschutz und übernimmt dabei die Kosten für bis zu drei Löschversuche je Absender – abweichend von der zugrunde liegenden Regelung.
In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif Niedergelassene Ärzte und Heilberufe Folgendes für den Daten-Rechtsschutz:
Online-Reputationsschutz:
- Abweichend von Ziffer A 3.17.2.5 übernehmen wir die Kosten bis zu drei Löschversuche je Absender.
Was bedeutet das konkret?
Der Online-Reputationsschutz ist Teil des Daten-Rechtsschutzes. In diesem Rahmen werden Kosten für Löschversuche getragen – und zwar für bis zu drei Versuche pro Absender. Dies gilt abweichend von der genannten Bedingungsziffer.
Häufige Fragen
Was umfasst der Daten-Rechtsschutz in diesem Tarif?
Er umfasst den Online-Reputationsschutz für Niedergelassene Ärzte und Heilberufe.
Wie viele Löschversuche werden übernommen?
Es werden die Kosten für bis zu drei Löschversuche je Absender übernommen.
Gilt diese Regelung abweichend von den allgemeinen Bedingungen?
Ja, die Kostenübernahme erfolgt abweichend von Ziffer A 3.17.2.5.
Für wen gilt dieser Tarif?
Für Niedergelassene Ärzte und Heilberufe.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026