Der Cyber-Rechtsschutz Gewerbe von Roland umfasst den Daten-Rechtsschutz und wehrt Unterlassungsansprüche von Verbraucherverbänden und weiteren nach UKLaG berechtigten Stellen gerichtlich ab. Enthalten sind zudem Leistungen wie Internet-Rechtsschutz, Online-Reputationsschutz, Webseiten-Prüfung, telefonische Rechtsberatung und Beratung bei drohender Insolvenz.
Ergänzend zu Ziffer A 3.13 besteht Versicherungsschutz, um Unterlassungsansprüche seitens Verbraucherverbänden und anderen nach Unterlassungsklagegesetz (UKLaG) berechtigten Stellen gerichtlich abzuwehren.
Beratungs-Rechtschutz bei drohender Insolvenz:
Es besteht Versicherungsschutz nur, wenn die Insolvenz in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Versicherungsfall im Rahmen des Cyber-Rechtsschutzes steht.
Weitere Leistungen:
- Internet-Rechtsschutz für den gewerblichen, freiberuflichen oder selbstständigen Bereich
- Schadenersatz- und Unterlassungs-Rechtsschutz
- Online-Reputationsschutz
- Webseiten-Prüfung
- Beratungs-Rechtsschutz bei der Anwendung KI-gestützter Systeme
- Telefonische Rechtsberatung
- Rückruf-Service
- Vertrags-Download
Was bedeutet das konkret?
Der Daten-Rechtsschutz unterstützt Sie, wenn Verbraucherverbände oder andere nach dem Unterlassungsklagegesetz berechtigte Stellen Unterlassungsansprüche geltend machen und diese vor Gericht abgewehrt werden sollen. Zusätzlich stehen Leistungen rund um Internet, Reputation, Webseiten-Prüfung, den Einsatz KI-gestützter Systeme sowie eine Beratung bei drohender Insolvenz zur Verfügung. Ergänzend gibt es Servicebausteine wie eine telefonische Rechtsberatung, einen Rückruf-Service und den Vertrags-Download.
Häufige Fragen
Was deckt der Daten-Rechtsschutz ab?
Ergänzend zu Ziffer A 3.13 besteht Versicherungsschutz, um Unterlassungsansprüche seitens Verbraucherverbänden und anderen nach dem Unterlassungsklagegesetz (UKLaG) berechtigten Stellen gerichtlich abzuwehren.
Wann greift der Beratungs-Rechtsschutz bei drohender Insolvenz?
Versicherungsschutz besteht nur, wenn die Insolvenz in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Versicherungsfall im Rahmen des Cyber-Rechtsschutzes steht.
Ist auch die Anwendung KI-gestützter Systeme abgedeckt?
Ja, es besteht Beratungs-Rechtsschutz bei der Anwendung KI-gestützter Systeme.
Für welchen Bereich gilt der Internet-Rechtsschutz?
Der Internet-Rechtsschutz gilt für den gewerblichen, freiberuflichen oder selbstständigen Bereich.
Welche Serviceleistungen sind enthalten?
Enthalten sind unter anderem eine telefonische Rechtsberatung, ein Rückruf-Service, der Vertrags-Download, Online-Reputationsschutz und eine Webseiten-Prüfung.