Im Reputations-Rechtsschutz der Roland gilt als Versicherungsfall der Zeitpunkt der erstmaligen Veröffentlichung in den Medien, die den Reputationsschaden ausgelöst hat oder haben soll. Mehrere zusammenhängende Fälle zählen als einer, und schon vor Eintritt des Versicherungsfalls ist eine erste anwaltliche Beratung zur Schadenvermeidung abgedeckt.
Wann gilt der Versicherungsfall als eingetreten?
Versicherungsfall ist der Zeitpunkt der erstmaligen Veröffentlichung in den Medien, die den Reputationsschaden ausgelöst hat oder haben soll.
Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, wenn diese auf derselben Ursache oder auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang beruhen.
Für die Beurteilung des versicherten Zeitraums ist der erste Versicherungsfall maßgeblich.
Vorsorglicher Rechtsschutz:
Der Versicherungsschutz umfasst vor Eintritt des Versicherungsfalls die Kosten der notwendigen ersten Beratung durch einen Rechtsanwalt, wenn die Wahrnehmung rechtlicher Interessen der Vermeidung eines Reputationsschadens dient oder dienen könnte.
Was bedeutet das konkret?
Der maßgebliche Moment ist die erste Medienveröffentlichung, die den Rufschaden verursacht hat oder verursachen soll. Hängen mehrere Vorfälle sachlich und zeitlich zusammen und beruhen auf derselben Ursache, werden sie als ein einziger Fall behandelt. Für die Frage, ob der Fall in den versicherten Zeitraum fällt, kommt es auf den ersten Fall an. Zusätzlich ist bereits im Vorfeld eine erste anwaltliche Beratung mitversichert, wenn diese dazu dienen kann, einen Reputationsschaden zu vermeiden.
Häufige Fragen
Wann tritt der Versicherungsfall ein?
Zum Zeitpunkt der erstmaligen Veröffentlichung in den Medien, die den Reputationsschaden ausgelöst hat oder haben soll.
Was passiert bei mehreren Versicherungsfällen?
Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, wenn sie auf derselben Ursache oder auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang beruhen.
Welcher Fall ist für den versicherten Zeitraum entscheidend?
Für die Beurteilung des versicherten Zeitraums ist der erste Versicherungsfall maßgeblich.
Ist eine Beratung schon vor dem Versicherungsfall abgedeckt?
Ja. Der Versicherungsschutz umfasst vor Eintritt des Versicherungsfalls die Kosten der notwendigen ersten Beratung durch einen Rechtsanwalt, wenn die Wahrnehmung rechtlicher Interessen der Vermeidung eines Reputationsschadens dient oder dienen könnte.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026