Der Tarif StrafrechtPlus Steuerberater der Roland Rechtsschutz übernimmt im In- und Ausland Kosten für Sachverständigengutachten und Nebenkläger sowie anwaltliche Leistungen bei Verteidigung, Zeugenbeistand, Durchsuchungen, Firmenstellungnahmen und Verwaltungsverfahren.
Darüber hinaus leisten wir im In- und Ausland Folgendes:
- Wir tragen auch die angemessenen Kosten für solche Sachverständigengutachten, die Sie selbst zur notwendigen Unterstützung Ihrer Verteidigung in Auftrag gegeben haben. Hinsichtlich der Angemessenheit gelten die Kriterien für die Vergütung für Rechtsanwälte sinngemäß.
- Wir übernehmen die einem Nebenkläger in einem Ermittlungs- oder Strafverfahren gegen Sie entstandenen Kosten, soweit Sie diese freiwillig übernehmen, um zu erreichen, dass das Verfahren eingestellt wird, obwohl ein hinreichender Tatverdacht fortbesteht. Die Kosten eines Rechtsanwalts des gegnerischen Nebenklägers tragen wir bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung.
Wir übernehmen die Kosten für folgende Tätigkeiten des Rechtsanwalts:
Firmenstellungnahme
Ist ein Unternehmen Versicherungsnehmer und erstreckt sich das Ermittlungsverfahren auf dieses oder ein mitversichertes Unternehmen, ohne dass zunächst namentlich benannte Personen beschuldigt werden, besteht Versicherungsschutz für eine notwendige anwaltliche Stellungnahme des Unternehmens.
Verteidigung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren
Wir tragen die Kosten Ihrer anwaltlichen Verteidigung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren einschließlich Strafvollstreckungsverfahren.
Verteidigung in Disziplinar- und Standesverfahren
Wir übernehmen die Kosten Ihrer anwaltlichen Verteidigung in disziplinar- und standesrechtlichen Verfahren.
Zeugenbeistand
Der Versicherungsschutz umfasst die Beistandsleistung durch einen Rechtsanwalt, wenn Sie in einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren als Zeuge vernommen werden und die Gefahr einer Selbstbelastung annehmen müssen. Versichert ist ferner im Einvernehmen mit dem Versicherer die Beistandsleistung durch einen Rechtsanwalt für eine dritte Person, die als Entlastungszeuge in einem gegen Versicherte eingeleiteten und vom Versicherungsschutz umfassten Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren vernommen wird.
Verwaltungsrechtliche Tätigkeit
Wir tragen die Kosten für die verwaltungsrechtliche Tätigkeit des für Sie tätigen Rechtsanwalts in einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Durchsuchungen und Beschlagnahmen
Finden bei Ihnen Durchsuchungs- oder Beschlagnahmemaßnahmen statt, besteht Versicherungsschutz für eine notwendige anwaltliche Interessenwahrnehmung unabhängig davon, ob Sie von der Maßnahme als Verdächtiger oder in sonstiger Eigenschaft betroffen sind.
In den in Ziffer A 6 beschriebenen Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz. Im Folgenden sind die Besonderheiten zum StrafrechtPlus für Steuerberater aufgezeigt.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif deckt neben der eigentlichen Verteidigung eine Reihe weiterer anwaltlicher Leistungen ab – zum Beispiel wenn Sie als Zeuge aussagen, wenn es zu Durchsuchungen kommt oder wenn ein Unternehmen eine Stellungnahme abgeben muss. Auch selbst beauftragte Sachverständigengutachten und bestimmte Nebenklägerkosten können übernommen werden. Diese Erläuterung dient nur als Lesehilfe; maßgeblich sind allein die genannten Bedingungen.
Häufige Fragen
Gilt der Versicherungsschutz auch im Ausland?
Ja, die beschriebenen Leistungen werden im In- und Ausland erbracht.
Werden Kosten für selbst beauftragte Sachverständigengutachten übernommen?
Ja, es werden die angemessenen Kosten für Sachverständigengutachten getragen, die Sie selbst zur notwendigen Unterstützung Ihrer Verteidigung in Auftrag gegeben haben. Für die Angemessenheit gelten die Kriterien für die Vergütung für Rechtsanwälte sinngemäß.
Bin ich als Zeuge in einem Verfahren abgesichert?
Ja, der Versicherungsschutz umfasst die Beistandsleistung durch einen Rechtsanwalt, wenn Sie in einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren als Zeuge vernommen werden und die Gefahr einer Selbstbelastung annehmen müssen. Im Einvernehmen mit dem Versicherer ist auch der Beistand für einen Entlastungszeugen versichert.
Was gilt bei Durchsuchungen und Beschlagnahmen?
Finden bei Ihnen Durchsuchungs- oder Beschlagnahmemaßnahmen statt, besteht Versicherungsschutz für eine notwendige anwaltliche Interessenwahrnehmung – unabhängig davon, ob Sie als Verdächtiger oder in sonstiger Eigenschaft betroffen sind.
Werden Nebenklägerkosten übernommen?
Ja, wenn Sie diese Kosten freiwillig übernehmen, um eine Verfahrenseinstellung zu erreichen, obwohl ein hinreichender Tatverdacht fortbesteht. Die Kosten eines Rechtsanwalts des gegnerischen Nebenklägers werden bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung getragen.