Der Rechtsschutz der Roland regelt im Tarif Steuerberater die Behandlung von Rechtsdienstleistungen und weist auf die Fälle hin, in denen kein Versicherungsschutz besteht. Erfahren Sie, welche Besonderheiten für Steuerberater gelten und worauf Sie beim Umgang mit Rechtsdienstleistungen achten sollten.
In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif Steuerberater Folgendes für Rechtsdienstleistungen:
In den in Ziffer A 6 beschriebenen Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz.
Im Folgenden sind die Besonderheiten zum Rechtsschutz für Steuerberater aufgezeigt.
Was bedeutet das konkret?
Für Steuerberater gelten im Rahmen des Rechtsschutzes eigene Regelungen zu Rechtsdienstleistungen. Wichtig ist dabei: In bestimmten, in Ziffer A 6 aufgeführten Situationen greift der Versicherungsschutz nicht. Diese Übersicht dient als unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind stets die vollständigen Vertragsbedingungen.
Häufige Fragen
Für wen gelten diese Regelungen zu Rechtsdienstleistungen?
Die Regelungen gelten im Rechtsschutz der Roland im Tarif Steuerberater.
Gibt es Fälle ohne Versicherungsschutz?
Ja. In den in Ziffer A 6 beschriebenen Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz.
Wo finde ich die Besonderheiten für Steuerberater?
Die Besonderheiten zum Rechtsschutz für Steuerberater sind in diesem Beitrag aufgezeigt.
Welche konkreten Fälle sind vom Ausschluss erfasst?
Die betroffenen Fälle sind in Ziffer A 6 beschrieben. Die genauen Einzelheiten hängen vom konkreten Tarif und Bedingungswerk ab.