Der Verwaltungs-Rechtsschutz im Tarif Cyber-Rechtsschutz Gewerbe der Roland bietet beruflichen Schutz bei Anhörungen und Widerspruchsverfahren vor deutschen Verwaltungsbehörden, bei Klageverfahren vor Verwaltungsgerichten sowie bei der Kürzung, Rückforderung oder Versagung von Digitalisierungs- und IT-Sicherheits-Subventionen – mit einer Kostenübernahme bis zu 10.000 Euro je Versicherungsfall und Versicherungsjahr.
Abweichend von Ziffer A 3.7 besteht Versicherungsschutz im beruflichen Bereich ausschließlich:
- für Anhörungen und Widerspruchsverfahren vor deutschen Verwaltungsbehörden (zum Beispiel vor der zuständigen Landesdatenschutzbehörde) sowie in Klageverfahren vor deutschen Verwaltungsgerichten.
- abweichend von Ziffer A 6.2.27 im Zusammenhang mit der Kürzung, Rückforderung oder vollständigen Versagung von Subventionen zur Förderung der Digitalisierung und IT-Sicherheit von Unternehmen, soweit diese in Form von Direktzahlungen gewährt werden (inkl. Darlehen).
- Wir übernehmen die Kosten bis zu 10.000 Euro je Versicherungsfall und Versicherungsjahr.
Ausnahme: Es wird rechtskräftig festgestellt, dass Sie den Verstoß vorsätzlich begangen haben. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, die von uns gezahlten Kosten zu erstatten.
Was bedeutet das konkret?
Der Verwaltungs-Rechtsschutz greift im beruflichen Bereich, wenn Sie sich mit deutschen Verwaltungsbehörden oder Verwaltungsgerichten auseinandersetzen müssen – etwa bei einem Verfahren vor der Landesdatenschutzbehörde. Zusätzlich sind Streitigkeiten rund um Subventionen zur Förderung von Digitalisierung und IT-Sicherheit abgedeckt. Die Kostenübernahme ist begrenzt, und bei nachgewiesenem vorsätzlichem Verstoß müssen die gezahlten Kosten zurückerstattet werden.
Häufige Fragen
Welche Verfahren sind im beruflichen Bereich abgedeckt?
Versicherungsschutz besteht für Anhörungen und Widerspruchsverfahren vor deutschen Verwaltungsbehörden (zum Beispiel vor der zuständigen Landesdatenschutzbehörde) sowie in Klageverfahren vor deutschen Verwaltungsgerichten.
Sind auch Streitigkeiten über Subventionen versichert?
Ja, abweichend von Ziffer A 6.2.27 besteht Schutz im Zusammenhang mit der Kürzung, Rückforderung oder vollständigen Versagung von Subventionen zur Förderung der Digitalisierung und IT-Sicherheit von Unternehmen, soweit diese in Form von Direktzahlungen gewährt werden (inkl. Darlehen).
Bis zu welcher Höhe werden die Kosten übernommen?
Die Kosten werden bis zu 10.000 Euro je Versicherungsfall und Versicherungsjahr übernommen.
Was gilt bei einem vorsätzlichen Verstoß?
Wird rechtskräftig festgestellt, dass Sie den Verstoß vorsätzlich begangen haben, sind Sie verpflichtet, die gezahlten Kosten zu erstatten.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026