Der Steuer-Rechtsschutz der Roland Rechtsschutz im Tarif StrafrechtPlus Steuerberater unterstützt Sie bei der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen in steuerrechtlichen Verfahren vor deutschen Finanzbehörden und Finanzgerichten – flankierend zur Verteidigung in einem eingeleiteten Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren.
In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif StrafrechtPlus Steuerberater folgendes für Steuer-Rechtsschutz:
Es besteht Versicherungsschutz für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen in steuerrechtlichen Verfahren vor deutschen Finanzbehörden und -gerichten. Ziel ist es, Sie bei der Verteidigung in einem eingeleiteten und vom Versicherungsschutz erfassten Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren zu unterstützen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn gegen Sie ein Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wurde, das vom Versicherungsschutz erfasst ist, greift der Steuer-Rechtsschutz auch für damit verbundene steuerrechtliche Verfahren. Er hilft Ihnen dabei, Ihre rechtlichen Interessen gegenüber deutschen Finanzbehörden und vor deutschen Finanzgerichten wahrzunehmen. Diese Beschreibung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was deckt der Steuer-Rechtsschutz im Tarif StrafrechtPlus Steuerberater ab?
Versichert ist die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen in steuerrechtlichen Verfahren vor deutschen Finanzbehörden und -gerichten, um Sie bei der Verteidigung in einem eingeleiteten und vom Versicherungsschutz erfassten Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren zu unterstützen.
Vor welchen Stellen gilt der Versicherungsschutz?
Der Schutz gilt für steuerrechtliche Verfahren vor deutschen Finanzbehörden und deutschen Finanzgerichten.
Wozu dient die Unterstützung im steuerrechtlichen Verfahren?
Sie dient dazu, Sie bei der Verteidigung in einem eingeleiteten und vom Versicherungsschutz erfassten Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren zu unterstützen.
Muss ein Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren vorliegen?
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf die Unterstützung bei der Verteidigung in einem eingeleiteten und vom Versicherungsschutz erfassten Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren. Weitere Details hängen vom konkreten Tarif/Bedingungswerk ab.