Im Tarif StrafrechtPlus Steuerberater der Roland Rechtsschutz gilt eine unbegrenzte Nachmeldefrist: Rechtsschutzfälle, die während der Vertragslaufzeit eingetreten sind, lassen sich auch nach Beendigung des Vertrags zeitlich unbegrenzt melden.
Für die zeitlichen Ausschlüsse (Wartezeiten) gilt in diesem Tarif folgende Regelung:
- Sie können uns nach Beendigung des Vertrags unbegrenzt Rechtsschutzfälle melden, die während der Laufzeit des Vertrags eingetreten sind (unbegrenzte Nachmeldefrist).
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
Was bedeutet das konkret?
Entscheidend ist, wann der Rechtsschutzfall eingetreten ist – nämlich während der Laufzeit des Vertrags. Ist das der Fall, spielt der Zeitpunkt der Meldung keine Rolle: Sie können solche Fälle auch nach Ende des Vertrags noch melden, und zwar ohne zeitliche Begrenzung.
Häufige Fragen
Gibt es in diesem Tarif eine Wartezeit?
Zu den zeitlichen Ausschlüssen wird die unbegrenzte Nachmeldefrist genannt: Fälle, die während der Vertragslaufzeit eingetreten sind, können auch nach Vertragsende unbegrenzt gemeldet werden.
Kann ich Fälle noch nach Ende des Vertrags melden?
Ja. Sie können nach Beendigung des Vertrags unbegrenzt Rechtsschutzfälle melden, sofern diese während der Laufzeit des Vertrags eingetreten sind.
Bis wann muss ich einen Fall spätestens melden?
Für die Nachmeldung gilt keine zeitliche Begrenzung. Die Nachmeldefrist ist unbegrenzt, solange der Fall während der Vertragslaufzeit eingetreten ist.
Welcher Zeitpunkt ist für den Rechtsschutzfall maßgeblich?
Maßgeblich ist, dass der Rechtsschutzfall während der Laufzeit des Vertrags eingetreten ist.