Im Tarif StrafrechtPlus Gewerbe der Roland Rechtsschutz greift der Verwaltungs-Rechtsschutz in genau festgelegten Fällen – etwa in Verkehrssachen, Verwaltungsverfahren, zu deren Vermeidung, bei Verwaltungsgutachten und in Aussetzungsverfahren, jeweils im Zusammenhang mit einem versicherten Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Es besteht Versicherungsschutz ausschließlich:
- in Verkehrssachen: um Ihre rechtlichen Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten wahrzunehmen, um Sie bei der Verteidigung in einem eingeleiteten und vom Versicherungsschutz erfassten Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren zu unterstützen.
Ausnahme: Es besteht kein Versicherungsschutz für mitversicherte Fahrer eines zugelassenen Motorfahrzeugs.
- in Verwaltungsverfahren: für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Verwaltungsbehörden und -gerichten, um Sie bei der Verteidigung in einem eingeleiteten und vom Versicherungsschutz erfassten Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren zu unterstützen.
- zur Vermeidung von Verwaltungsverfahren: für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen gegenüber deutschen Verwaltungsbehörden, um die als unmittelbare Folge eines versicherten Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens drohende Einleitung eines Verwaltungsverfahrens zu vermeiden.
- für Verwaltungsgutachten: durch einen Rechtsanwalt für die gutachterliche Klärung verwaltungsrechtlicher Fragen deutschen Rechts, soweit diese für die Verteidigung in einem eingeleiteten und vom Versicherungsschutz erfassten Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren erforderlich ist.
- in Aussetzungsverfahren: für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in einem Verwaltungsstreitverfahren (das ist ein Verwaltungsgerichtsprozess), soweit die Durchführung des vom Versicherungsschutz erfassten Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens von der Beurteilung einer verwaltungsrechtlichen Vorfrage abhängt und aus diesem Grunde eine Aussetzung im Ermittlungs-, Haupt- oder Zwischenverfahren gemäß den §§ 154 d, 262 Strafprozessordnung (StPO) stattfindet.
Was bedeutet das konkret?
Der Verwaltungs-Rechtsschutz in diesem Tarif ist an ein versichertes Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren gekoppelt. Er unterstützt Sie, wenn im Zusammenhang mit einer solchen Verteidigung verwaltungsrechtliche Fragen eine Rolle spielen – sei es in Verkehrssachen, in Verwaltungsverfahren, zu deren Vermeidung, bei einem anwaltlichen Verwaltungsgutachten oder in einem Aussetzungsverfahren vor dem Verwaltungsgericht. Diese Darstellung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann greift der Verwaltungs-Rechtsschutz in diesem Tarif?
Versicherungsschutz besteht ausschließlich in Verkehrssachen, in Verwaltungsverfahren, zur Vermeidung von Verwaltungsverfahren, für Verwaltungsgutachten und in Aussetzungsverfahren – jeweils im Zusammenhang mit einem eingeleiteten und vom Versicherungsschutz erfassten Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Sind mitversicherte Fahrer in Verkehrssachen eingeschlossen?
Nein. In Verkehrssachen besteht kein Versicherungsschutz für mitversicherte Fahrer eines zugelassenen Motorfahrzeugs.
Ist ein Verwaltungsgutachten durch einen Rechtsanwalt gedeckt?
Ja, für die gutachterliche Klärung verwaltungsrechtlicher Fragen deutschen Rechts, soweit dies für die Verteidigung in einem eingeleiteten und vom Versicherungsschutz erfassten Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren erforderlich ist.
Was gilt in einem Aussetzungsverfahren?
Versichert ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in einem Verwaltungsstreitverfahren, soweit die Durchführung des versicherten Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens von der Beurteilung einer verwaltungsrechtlichen Vorfrage abhängt und deshalb eine Aussetzung im Ermittlungs-, Haupt- oder Zwischenverfahren gemäß den §§ 154 d, 262 StPO stattfindet.
Können auch Verwaltungsverfahren im Vorfeld vermieden werden?
Ja. Zur Vermeidung von Verwaltungsverfahren ist die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts versichert, um die als unmittelbare Folge eines versicherten Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens drohende Einleitung eines Verwaltungsverfahrens zu vermeiden.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026