Wer seinen Rechtsschutz der Roland mit dem Baustein StrafrechtPlus Gewerbe durch Geschäfts- oder Praxisaufgabe beziehungsweise Ruhestand beendet, kann von einer prämienfreien Nachhaftung profitieren. Welche Voraussetzungen dafür gelten und wie lange der Schutz nach Vertragsende fortbesteht, erfahren Sie hier im Überblick.
Es besteht Versicherungsschutz über Ziffer A 9.1 hinaus unter den Voraussetzungen, dass:
- der bei uns bestehende Versicherungsvertrag durch Geschäfts-/Praxisaufgabe oder Ruhestand endet,
- dieser Vertrag mindestens drei Jahre bestanden hat,
- keine Prämienrückstände bei Beendigung des Vertrages bestehen,
- innerhalb der letzten drei Jahre vor Beendigung des Vertrags kein Versicherungsfall eingetreten ist und in dieser Zeit auch keine freiwilligen Zahlungen erbracht wurden,
- die dem Tatvorwurf zugrunde liegende Handlung oder Unterlassung während der Vertragslaufzeit begangen wurde oder während der Vertragslaufzeit begangen worden sein soll,
- der beendete Vertrag den Baustein StrafrechtPlus Gewerbe (S+g) sowie ggf. zusätzlich den Baustein Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte und Heilberufe (nÄ) umfasste und
- im direkten Anschluss ein Vertragsabschluss mit Ihnen erfolgt, der mindestens die Bausteine Privat-Rechtsschutz (P) und Plus-Baustein Privat (+p) umfasst
im nachfolgend beschriebenen Umfang:
Für Verträge mit dem Baustein S+g:
- Wir verlängern den Versicherungsschutz für Sie bzw. Ihren gesetzlichen Vertretern durch eine prämienfreie Nachhaftung von einem Jahr nach Vertragsbeendigung.
Für Verträge mit den Bausteinen S+g und nÄ:
- Wir verlängern den Versicherungsschutz für die vorangegangene freiberufliche Tätigkeit als niedergelassener Arzt im Baustein S+g durch eine prämienfreie Nachhaftung von drei Jahren nach Vertragsbeendigung.
Leistungen aus einem anderen Rechtsschutz-Vertrag sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.
Was bedeutet das konkret?
Endet Ihr bestehender Vertrag, weil Sie Ihr Geschäft oder Ihre Praxis aufgeben oder in den Ruhestand gehen, kann der Strafrechtsschutz für zurückliegende Tätigkeiten noch eine gewisse Zeit weiterlaufen – und zwar ohne zusätzliche Prämie. Dieser Nachhaftungsschutz greift nur, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, etwa eine ausreichende Vertragsdauer und ein nahtloser Anschlussvertrag. Je nachdem, welche Bausteine Ihr beendeter Vertrag enthielt, gilt die prämienfreie Nachhaftung für unterschiedlich lange Zeiträume.
Häufige Fragen
Wie lange gilt die prämienfreie Nachhaftung?
Bei Verträgen mit dem Baustein S+g beträgt die prämienfreie Nachhaftung ein Jahr nach Vertragsbeendigung. Bei Verträgen mit den Bausteinen S+g und nÄ verlängert sich der Schutz für die vorangegangene freiberufliche Tätigkeit als niedergelassener Arzt im Baustein S+g auf drei Jahre nach Vertragsbeendigung.
Welche Voraussetzungen müssen für den erweiterten Versicherungsschutz erfüllt sein?
Der Vertrag muss durch Geschäfts-/Praxisaufgabe oder Ruhestand enden, mindestens drei Jahre bestanden haben und frei von Prämienrückständen sein. Zudem darf in den letzten drei Jahren vor Beendigung kein Versicherungsfall eingetreten sein und es dürfen keine freiwilligen Zahlungen erbracht worden sein. Der beendete Vertrag muss den Baustein S+g (ggf. auch nÄ) umfasst haben, und im direkten Anschluss muss ein Vertragsabschluss mindestens mit den Bausteinen Privat-Rechtsschutz (P) und Plus-Baustein Privat (+p) erfolgen.
Für welche Handlungen besteht in der Nachhaftung Schutz?
Die dem Tatvorwurf zugrunde liegende Handlung oder Unterlassung muss während der Vertragslaufzeit begangen worden sein oder während der Vertragslaufzeit begangen worden sein sollen.
Was gilt, wenn ein anderer Rechtsschutz-Vertrag besteht?
Leistungen aus einem anderen Rechtsschutz-Vertrag sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026