Im Gewerbe-Rechtsschutz der Roland umfasst der Schadenersatz-Rechtsschutz die gerichtliche Durchsetzung von Regressansprüchen gegen Subunternehmer nach dem Mindestlohngesetz sowie den Schutz bei Ansprüchen aus dem Wettbewerbsrecht und aus geistigem Eigentum – jeweils bis zu 10.000 Euro.
Regressansprüche gegen Subunternehmer:
- Es besteht Versicherungsschutz auch für die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Regressansprüche gegen einen Ihrer Subunternehmer, nachdem Sie auf der Grundlage des Mindestlohngesetzes in Anspruch genommen wurden.
Ansprüche aus dem deutschen Wettbewerbsrecht:
Abweichend von Ziffer A 6.2.3 in Verbindung mit A 6.2.7 besteht Versicherungsschutz für die Geltendmachung und die Abwehr von Ansprüchen aus dem deutschen Wettbewerbsrecht nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) mit Ausnahme des Kartellrechts. Wir übernehmen die Kosten für die
- Geltendmachung der Ansprüche bis zu 10.000 Euro je Versicherungsfall
- Abwehr der Ansprüche bis zu 10.000 Euro je Versicherungsfall.
Die Kostenübernahme ist auf insgesamt 10.000 Euro je Kalenderjahr begrenzt.
Ansprüche im Zusammenhang mit geistigem Eigentum:
Abweichend von Ziffer A 6.2.3 in Verbindung mit A 6.2.6 besteht Versicherungsschutz für die Geltendmachung und die Abwehr von Ansprüchen im ursächlichen Zusammenhang mit Patent-, Urheber-, Marken-, Geschmacksmuster-/Gebrauchsmuster-/Designrechten oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum. Wir übernehmen die Kosten für die
- Geltendmachung der Ansprüche bis zu 10.000 Euro je Versicherungsfall und Kalenderjahr.
- Abwehr der Ansprüche bis zu 10.000 Euro je Versicherungsfall und Kalenderjahr.
Was bedeutet das konkret?
Der Schadenersatz-Rechtsschutz unterstützt Sie, wenn es um die Durchsetzung oder Abwehr bestimmter Ansprüche geht. Dazu zählen Regressforderungen gegen Subunternehmer nach dem Mindestlohngesetz sowie Auseinandersetzungen im Wettbewerbsrecht und rund um geistiges Eigentum. Für die letztgenannten Bereiche gelten jeweils eigene Kostengrenzen, die im Detail oben aufgeführt sind.
Häufige Fragen
Sind Regressansprüche gegen Subunternehmer abgedeckt?
Ja. Es besteht Versicherungsschutz für die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Regressansprüche gegen einen Ihrer Subunternehmer, nachdem Sie auf der Grundlage des Mindestlohngesetzes in Anspruch genommen wurden.
Wie hoch ist die Kostenübernahme im Wettbewerbsrecht?
Für die Geltendmachung und die Abwehr von Ansprüchen aus dem deutschen Wettbewerbsrecht (UWG, mit Ausnahme des Kartellrechts) werden die Kosten jeweils bis zu 10.000 Euro je Versicherungsfall übernommen. Die Kostenübernahme ist insgesamt auf 10.000 Euro je Kalenderjahr begrenzt.
Ist das Kartellrecht mitversichert?
Nein. Der Versicherungsschutz für Ansprüche aus dem deutschen Wettbewerbsrecht nach dem UWG besteht mit Ausnahme des Kartellrechts.
Welche Rechte aus geistigem Eigentum sind erfasst?
Erfasst sind Ansprüche im ursächlichen Zusammenhang mit Patent-, Urheber-, Marken-, Geschmacksmuster-/Gebrauchsmuster-/Designrechten oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum. Für Geltendmachung und Abwehr werden die Kosten jeweils bis zu 10.000 Euro je Versicherungsfall und Kalenderjahr übernommen.
Inhalte aus: Roland Rechtsschutz Gewerbe Plus