Der Immobilien-Rechtsschutz für Geschäftskunden der Roland bietet einen Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, der Sie im Zusammenhang mit der versicherten Immobilie bei Ihrer Verteidigung unterstützt, wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird – etwa bei unzulässigem Lärm.
Im Tarif Immobilien-Rechtsschutz Geschäftskunden der Roland gilt für den Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz Folgendes:
Es besteht Versicherungsschutz ausschließlich im Zusammenhang mit der versicherten Immobilie für Ihre Verteidigung, wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird.
Beispiel:
- Sie verursachen unzulässigen Lärm.
Was bedeutet das konkret?
Wird Ihnen im Rahmen Ihrer versicherten Immobilie eine Ordnungswidrigkeit zur Last gelegt, hilft Ihnen dieser Rechtsschutz bei der Verteidigung gegen den Vorwurf. Wichtig ist dabei der Bezug zur versicherten Immobilie – nur in diesem Zusammenhang greift der Schutz. Ein typischer Fall ist etwa unzulässiger Lärm.
Häufige Fragen
Was deckt der Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz ab?
Er bietet Versicherungsschutz für Ihre Verteidigung, wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird – ausschließlich im Zusammenhang mit der versicherten Immobilie.
Gilt der Schutz für jede Ordnungswidrigkeit?
Nein. Der Versicherungsschutz besteht ausschließlich im Zusammenhang mit der versicherten Immobilie.
Können Sie ein Beispiel für einen versicherten Fall nennen?
Ein Beispiel ist, wenn Sie unzulässigen Lärm verursachen.
In welchem Tarif gilt dieser Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz?
Er gilt im Tarif Immobilien-Rechtsschutz Geschäftskunden der Roland.