Für angestellte Ärzte und Apotheker regelt der Roland Rechtsschutz im entsprechenden Tarif die Behandlung von Rechtsdienstleistungen. Dabei gilt abweichend von Ziffer A 4.2 eine gesonderte Regelung, die im Folgenden zusammengefasst dargestellt wird.
Regelung zu Rechtsdienstleistungen:
Abweichend von Ziffer A 4.2 gilt Folgendes:
Was bedeutet das konkret?
Im Tarif für angestellte Ärzte und Apotheker weicht die Regelung zu Rechtsdienstleistungen von der allgemeinen Ziffer A 4.2 ab. Für diese Berufsgruppe gilt an dieser Stelle eine eigene, abweichende Bestimmung. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die Angaben im Tarif und Bedingungswerk.
Häufige Fragen
Für wen gilt diese Regelung zu Rechtsdienstleistungen?
Sie gilt im Roland Rechtsschutz im Tarif für angestellte Ärzte und Apotheker.
Von welcher Ziffer weicht die Regelung ab?
Die Regelung gilt abweichend von Ziffer A 4.2.
Wo finde ich die genauen Einzelheiten?
Die konkreten Einzelheiten hängen vom jeweiligen Tarif und Bedingungswerk ab.