Der Verwaltungs-Rechtsschutz im Tarif StrafrechtPlus Steuerberater der Roland Rechtsschutz greift ausschließlich in klar definierten Fällen: in Verkehrssachen, in Verwaltungsverfahren, zur Vermeidung von Verwaltungsverfahren, für Verwaltungsgutachten und in Aussetzungsverfahren – jeweils im Zusammenhang mit einem versicherten Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Es besteht Versicherungsschutz ausschließlich:
- in Verkehrssachen: um Ihre rechtlichen Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten wahrzunehmen, um Sie bei der Verteidigung in einem eingeleiteten und vom Versicherungsschutz erfassten Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren zu unterstützen. Ausnahme: Es besteht kein Versicherungsschutz für mitversicherte Fahrer eines zugelassenen Motorfahrzeugs.
- in Verwaltungsverfahren: für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Verwaltungsbehörden und -gerichten, um Sie bei der Verteidigung in einem eingeleiteten und vom Versicherungsschutz erfassten Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren zu unterstützen.
- zur Vermeidung von Verwaltungsverfahren: für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen gegenüber deutschen Verwaltungsbehörden, um die als unmittelbare Folge eines versicherten Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens drohende Einleitung eines Verwaltungsverfahrens zu vermeiden.
- für Verwaltungsgutachten: durch einen Rechtsanwalt für die gutachterliche Klärung verwaltungsrechtlicher Fragen deutschen Rechts, soweit diese für die Verteidigung in einem eingeleiteten und vom Versicherungsschutz erfassten Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren erforderlich ist.
- in Aussetzungsverfahren: für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in einem Verwaltungsstreitverfahren (das ist ein Verwaltungsgerichtsprozess), soweit die Durchführung des vom Versicherungsschutz erfassten Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens von der Beurteilung einer verwaltungsrechtlichen Vorfrage abhängt und aus diesem Grunde eine Aussetzung im Ermittlungs-, Haupt- oder Zwischenverfahren gemäß den §§ 154 d, 262 Strafprozessordnung (StPO) stattfindet.
Was bedeutet das konkret?
Der Verwaltungs-Rechtsschutz unterstützt Sie in Verfahren vor deutschen Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten. Der Schutz ist dabei auf bestimmte Situationen begrenzt und steht jeweils im Zusammenhang mit einem versicherten Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren – etwa in Verkehrssachen, in laufenden Verwaltungsverfahren, zur Vermeidung eines drohenden Verwaltungsverfahrens, für ein Verwaltungsgutachten oder in einem Aussetzungsverfahren.
Häufige Fragen
In welchen Fällen greift der Verwaltungs-Rechtsschutz?
Versicherungsschutz besteht ausschließlich in Verkehrssachen, in Verwaltungsverfahren, zur Vermeidung von Verwaltungsverfahren, für Verwaltungsgutachten und in Aussetzungsverfahren – jeweils im Zusammenhang mit einem versicherten Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Sind mitversicherte Fahrer eines Motorfahrzeugs in Verkehrssachen geschützt?
Nein. In Verkehrssachen besteht kein Versicherungsschutz für mitversicherte Fahrer eines zugelassenen Motorfahrzeugs.
Ist ein Verwaltungsgutachten durch einen Rechtsanwalt abgedeckt?
Ja, für die gutachterliche Klärung verwaltungsrechtlicher Fragen deutschen Rechts, soweit diese für die Verteidigung in einem eingeleiteten und vom Versicherungsschutz erfassten Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren erforderlich ist.
Was gilt für ein Aussetzungsverfahren?
Es besteht Schutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in einem Verwaltungsstreitverfahren, soweit die Durchführung des versicherten Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens von der Beurteilung einer verwaltungsrechtlichen Vorfrage abhängt und deshalb eine Aussetzung im Ermittlungs-, Haupt- oder Zwischenverfahren gemäß den §§ 154 d, 262 StPO stattfindet.
Vor welchen Stellen gilt der Verwaltungs-Rechtsschutz?
Der Schutz gilt vor deutschen Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten sowie gegenüber deutschen Verwaltungsbehörden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026