Der Schadenersatz-Rechtsschutz im Tarif StrafrechtPlus Gewerbe der Roland Rechtsschutz schützt versicherte Personen bei der Abwehr zivilrechtlicher Ansprüche, die im Adhäsionsverfahren nach §§ 403 ff. StPO vor einem deutschen Gericht geltend gemacht werden.
Umfang des Versicherungsschutzes:
Es besteht Versicherungsschutz ausschließlich zur Abwehr eines gegen versicherte Personen gerichteten zivilrechtlichen Anspruchs.
Dies gilt, soweit dieser Anspruch in einem Adhäsionsverfahren nach §§ 403 ff. der Strafprozessordnung vor einem Gericht der Bundesrepublik Deutschland geltend gemacht wird.
Der Anspruch muss auf einem vom Versicherungsschutz umfassten Straftatbestand beruhen.
Was bedeutet das konkret?
Wird gegen eine versicherte Person im Rahmen eines Strafverfahrens zusätzlich ein zivilrechtlicher Anspruch geltend gemacht – etwa auf Schadenersatz durch das mutmaßliche Opfer – so unterstützt der Schadenersatz-Rechtsschutz bei der Abwehr dieses Anspruchs. Voraussetzung ist, dass die Sache in einem Adhäsionsverfahren vor einem deutschen Gericht verhandelt wird und der zugrundeliegende Straftatbestand vom Versicherungsschutz umfasst ist.
Häufige Fragen
Wofür gilt der Schadenersatz-Rechtsschutz?
Er gilt ausschließlich zur Abwehr eines gegen versicherte Personen gerichteten zivilrechtlichen Anspruchs.
In welchem Verfahren muss der Anspruch geltend gemacht werden?
Der Anspruch muss in einem Adhäsionsverfahren nach §§ 403 ff. der Strafprozessordnung vor einem Gericht der Bundesrepublik Deutschland geltend gemacht werden.
Worauf muss der Anspruch beruhen?
Der Anspruch muss auf einem vom Versicherungsschutz umfassten Straftatbestand beruhen.
Ist auch die Durchsetzung eigener Ansprüche gedeckt?
Nein, es besteht Versicherungsschutz ausschließlich zur Abwehr eines gegen versicherte Personen gerichteten zivilrechtlichen Anspruchs.