Im Tarif Gewerbe Plus der Roland Rechtsschutz sind beim Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz auch Enteignungs-, Planfeststellungs- und Baugesetzbuch-Angelegenheiten mit bis zu 100.000 Euro sowie ein spezieller Bauherren-Rechtsschutz für gewerblich genutzte Gebäude mit bis zu 5.000 Euro je Versicherungsfall abgesichert.
Im Tarif Gewerbe Plus der Roland Rechtsschutz gilt für den Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz Folgendes:
- Abweichend von Ziffer A 6.2.15 besteht Versicherungsschutz in Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereinigungs-Angelegenheiten sowie in Angelegenheiten, die im Baugesetzbuch geregelt sind. Die Kosten übernehmen wir bis zu 100.000 Euro je Versicherungsfall.
Rechtsschutz für Bauherren:
Abweichend von Ziffer A 6.2.2 (Baurisiko-Ausschluss) besteht ausschließlich für Sie Versicherungsschutz in der Eigenschaft als Bauherr von ausschließlich gewerblich selbst genutzten oder zukünftig gewerblich selbst genutzten Gebäuden oder Gebäudeteilen. Für diese Leistung ist ebenfalls die Absicherung des Bausteins Firmen-Rechtsschutz notwendig.
Versichert ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit:
- dem Erwerb des Baugrundstücks,
- der Errichtung des Gebäudes oder Gebäudeteils oder
- der baubehördlich genehmigungs- oder anzeigepflichtigen Veränderung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils.
Wir übernehmen die Kosten bis zu 5.000 Euro je Versicherungsfall.
Ausnahme – weiterhin ausgeschlossen sind:
- Auseinandersetzungen aus der Finanzierung eines unter Ziffer A 6.2.2 genannten Vorhabens/Bauvorhabens,
- Beteiligungen an Immobilienfonds.
Was bedeutet das konkret?
Der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz im Tarif Gewerbe Plus deckt rechtliche Auseinandersetzungen rund um Grundstücke und Gebäude ab. Neben Themen wie Enteignung, Planfeststellung, Flurbereinigung und dem Baugesetzbuch gibt es einen zusätzlichen Schutz für Bauherren gewerblich selbst genutzter Gebäude – etwa beim Kauf des Baugrundstücks, beim Bau selbst oder bei genehmigungspflichtigen Veränderungen. Für die Bauherren-Leistung wird zusätzlich der Baustein Firmen-Rechtsschutz benötigt. Bestimmte Bereiche wie die Finanzierung des Bauvorhabens und Beteiligungen an Immobilienfonds sind ausgenommen.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe sind Enteignungs- und Baugesetzbuch-Angelegenheiten abgesichert?
In Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereinigungs-Angelegenheiten sowie in Angelegenheiten nach dem Baugesetzbuch übernehmen wir die Kosten bis zu 100.000 Euro je Versicherungsfall.
Für welche Gebäude gilt der Rechtsschutz für Bauherren?
Der Versicherungsschutz besteht ausschließlich für Sie als Bauherr von ausschließlich gewerblich selbst genutzten oder zukünftig gewerblich selbst genutzten Gebäuden oder Gebäudeteilen.
Welche rechtlichen Interessen sind beim Bauherren-Rechtsschutz versichert?
Versichert ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit dem Erwerb des Baugrundstücks, der Errichtung des Gebäudes oder Gebäudeteils sowie der baubehördlich genehmigungs- oder anzeigepflichtigen Veränderung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils. Die Kosten werden bis zu 5.000 Euro je Versicherungsfall übernommen.
Wird für den Bauherren-Rechtsschutz ein weiterer Baustein benötigt?
Ja, für diese Leistung ist ebenfalls die Absicherung des Bausteins Firmen-Rechtsschutz notwendig.
Was bleibt vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Ausgeschlossen bleiben Auseinandersetzungen aus der Finanzierung eines unter Ziffer A 6.2.2 genannten Vorhabens/Bauvorhabens sowie Beteiligungen an Immobilienfonds.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026