Beim Steuer-Rechtsschutz im Tarif Gewerbe Plus der Roland Rechtsschutz besteht abweichend Versicherungsschutz vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten sowie in Widerspruchsverfahren wegen Anlieger- und Erschließungsabgaben – ergänzt um Regelungen zum Auslands-Rechtsschutz, zur außergerichtlichen Mediation und zu weiteren Bausteinen.
Abweichend von Ziffer A 6.2.11 besteht Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten sowie in Widerspruchsverfahren vor Deutschen Verwaltungsbehörden wegen der Heranziehung zu Anlieger- und Erschließungsabgaben.
Für die Ergänzung der Grund-Bausteine Firmen- und Verkehrs-Rechtsschutz gilt Folgendes:
Abweichend von Ziffer A 4.2 gilt Folgendes:
Für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen außerhalb des Geltungsbereichs nach Ziffer A 4 tragen wir die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 500.000 Euro je Versicherungsfall. Dies tun wir unter folgenden Voraussetzungen:
- Ihr Versicherungsfall muss dort während eines höchstens zweijährigen Aufenthalts eingetreten sein,
- der Versicherungsschutz darf nicht auf deutsche Gerichte beschränkt sein (siehe Ziffer A 4.1),
- Sie nehmen nicht Interessen im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von dinglichen Rechten wahr,
- Sie nehmen nicht Interessen im Zusammenhang mit schuldrechtlichen Verträgen aus einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit wahr.
Ergänzend zu Ziffer A 5 gilt Folgendes:
Wir bieten Ihnen verschiedene Möglichkeiten, Ihre rechtlichen Interessen schnell, unkompliziert und nachhaltig außergerichtlich zu regeln:
Außergerichtliche Mediation:
Sie wählen unseren Mediator? Wir schlagen Ihnen einen Dienstleister zur Durchführung des Konfliktbeilegungsverfahrens in Deutschland vor und übernehmen die auf Sie entfallenden Kosten. Sind an dem Verfahren auch nicht versicherte Personen beteiligt, übernehmen wir die Kosten anteilig für Sie und die mitversicherten Personen. Diese Kosten übernehmen wir auch, wenn der Rechtsschutzfall im Ausland eingetreten ist, beide Konfliktparteien in Deutschland wohnen und das Verfahren nach deutschem Recht stattfindet.
- Abweichend von Ziffer A.6.2.2 besteht darüber hinaus Versicherungsschutz, wenn die Bausteine Firmen- und Immobilien-Rechtsschutz versichert sind, für Streitigkeiten in der Eigenschaft als Bauherr selbst genutzter Gewerbeeinheiten.
- Abweichend von Ziffer A.6.2.5 besteht zudem Versicherungsschutz, wenn der Baustein Firmen-Rechtsschutz versichert ist, für Streitigkeiten aus dem Recht der Handelsgesellschaften, aus Anstellungsverhältnissen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen sowie für Handelsvertreter im Rahmen eines Mediationsverfahrens gemäß Ziffer A 5.1.1. Wir übernehmen die Kosten bis zu 10.000 Euro.
In den in Ziffer A 6 beschriebenen Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif Gewerbe Plus erweitert den Rechtsschutz beim Thema Steuern und Abgaben: Er greift bei Auseinandersetzungen vor Finanz- und Verwaltungsgerichten sowie in Widerspruchsverfahren rund um Anlieger- und Erschließungsabgaben. Ergänzend sind Regelungen zu Kosten im Ausland, zur außergerichtlichen Mediation und zu weiteren Streitigkeiten aus den Bausteinen Firmen- und Immobilien-Rechtsschutz vorgesehen. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Bedingungen.
Häufige Fragen
Für welche Verfahren gilt der Steuer-Rechtsschutz im Tarif Gewerbe Plus?
Es besteht Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten sowie in Widerspruchsverfahren vor Deutschen Verwaltungsbehörden wegen der Heranziehung zu Anlieger- und Erschließungsabgaben.
Bis zu welchem Betrag werden Kosten außerhalb des Geltungsbereichs getragen?
Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen außerhalb des Geltungsbereichs nach Ziffer A 4 werden die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 500.000 Euro je Versicherungsfall getragen – unter den genannten Voraussetzungen, etwa einem höchstens zweijährigen Aufenthalt.
Werden die Kosten einer außergerichtlichen Mediation übernommen?
Wenn Sie den vorgeschlagenen Mediator wählen, werden die auf Sie entfallenden Kosten übernommen. Sind auch nicht versicherte Personen beteiligt, erfolgt die Übernahme anteilig für Sie und die mitversicherten Personen. Das gilt auch, wenn der Rechtsschutzfall im Ausland eingetreten ist, beide Konfliktparteien in Deutschland wohnen und das Verfahren nach deutschem Recht stattfindet.
Gibt es eine Kostengrenze bei Streitigkeiten aus dem Recht der Handelsgesellschaften?
Ist der Baustein Firmen-Rechtsschutz versichert, besteht abweichend von Ziffer A.6.2.5 Versicherungsschutz für Streitigkeiten aus dem Recht der Handelsgesellschaften, aus Anstellungsverhältnissen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen sowie für Handelsvertreter im Rahmen eines Mediationsverfahrens gemäß Ziffer A 5.1.1. Die Kosten werden bis zu 10.000 Euro übernommen.
Wann besteht kein Versicherungsschutz?
In den in Ziffer A 6 beschriebenen Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026