Im Tarif Vertrags-Rechtsschutz Gewerbe Plus der Roland gibt es klar definierte Fälle, in denen keine Kosten übernommen werden – etwa wenn die Bonitätsauskunft auf eine nicht beibringbare Forderung hindeutet, der Schuldner Einwände erhebt oder im gerichtlichen Mahnverfahren Widerspruch einlegt. Hier erfahren Sie, worauf es dabei ankommt.
Im Tarif Vertrags-Rechtsschutz Gewerbe Plus der Roland werden folgende Kosten nicht übernommen:
- nach der Bonitätsauskunft über den Schuldner Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Forderung nicht beigebracht werden kann, oder
- der Schuldner Einwände gegen die Forderung erhebt oder
- im gerichtlichen Mahnverfahren Widerspruch einlegt.
Abweichend von Ziffer A 9 gilt Folgendes:
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
Was bedeutet das konkret?
Diese unverbindliche Lesehilfe fasst zusammen: In bestimmten Situationen springt der Rechtsschutz nicht mit einer Kostenübernahme ein. Das betrifft Fälle, in denen die Bonitätsauskunft nahelegt, dass die Forderung ohnehin nicht durchsetzbar ist, oder in denen der Schuldner der Forderung widerspricht – entweder durch eigene Einwände oder durch einen Widerspruch im gerichtlichen Mahnverfahren.
Häufige Fragen
Wann werden im Vertrags-Rechtsschutz Gewerbe Plus keine Kosten übernommen?
Keine Kostenübernahme erfolgt, wenn nach der Bonitätsauskunft Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Forderung nicht beigebracht werden kann, wenn der Schuldner Einwände gegen die Forderung erhebt oder wenn er im gerichtlichen Mahnverfahren Widerspruch einlegt.
Welche Rolle spielt die Bonitätsauskunft?
Ergeben sich aus der Bonitätsauskunft über den Schuldner Anhaltspunkte dafür, dass die Forderung nicht beigebracht werden kann, werden die Kosten nicht übernommen.
Was passiert, wenn der Schuldner der Forderung widerspricht?
Erhebt der Schuldner Einwände gegen die Forderung oder legt er im gerichtlichen Mahnverfahren Widerspruch ein, erfolgt keine Kostenübernahme.
Gibt es Abweichungen von Ziffer A 9?
Ja, abweichend von Ziffer A 9 gelten die hier genannten Regelungen zur Kostenübernahme.