Der Cyber-Rechtsschutz Gewerbe der Roland deckt beim Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz die Kosten für Verteidigung und Zeugenbeistand ab – bei Vorwürfen aus Straf-, Ordnungswidrigkeiten- sowie Disziplinar- und Standesrecht, inklusive Privatklage, aktiver Strafverfolgung und Fällen rund um Informationssicherheit und Datenschutz.
Allgemeiner Straf-Rechtsschutz
Es besteht Versicherungsschutz auch für die Kosten Ihrer Verteidigung und des Zeugenbeistands in Verfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung einer Vorschrift des:
- Strafrechts,
- Ordnungswidrigkeitenrechts,
- Disziplinar- und Standesrechts.
Es besteht Versicherungsschutz bei Vorliegen von Informationssicherheitsverletzungen von elektronischen Daten oder von informationsverarbeitenden Systemen oder in Bezug auf sonstige datenschutzrechtliche Pflichtverstöße.
Abweichend von Ziffer A 6.2.27 besteht Versicherungsschutz auch für strafrechtliche Verfahren, die sich im Zusammenhang mit der Beantragung einer Subvention zur Förderung der Digitalisierung und IT-Sicherheit von Unternehmen ergeben.
CY
Es besteht Versicherungsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfs:
- eines fahrlässig begehbaren Vergehens,
- eines vorsätzlich begehbaren Vergehens, wenn die Tat nach dem Gesetz auch bei fahrlässiger Begehung als Vergehen oder als Ordnungswidrigkeit verfolgt wird. Wird rechtskräftig festgestellt, dass Sie die Straftat vorsätzlich begangen haben, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend. Dann müssen Sie uns die Kosten erstatten, die wir für die Verteidigung wegen des Vorwurfs des vorsätzlichen Delikts getragen haben.
- nur vorsätzlich begehbarer Straftatbestände (Vergehen und Verbrechen). Wird rechtskräftig festgestellt, dass Sie die Straftat vorsätzlich begangen haben, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend. Dann müssen Sie uns die Kosten erstatten, die wir für die Verteidigung wegen des Vorwurfs des vorsätzlichen Delikts getragen haben.
Bei Abschluss des Verfahrens durch einen Strafbefehl bleibt der Versicherungsschutz darüber hinaus auch bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Vorsatzstraftat (auch direkter Vorsatz) bestehen.
Strafvollstreckungsverfahren sind mitversichert.
- Es besteht Versicherungsschutz bei Ordnungswidrigkeiten (Bußgeldverfahren) auch für vorsätzliches Handeln.
Privatklageverfahren
Wir tragen die Kosten für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen in Ihrer Eigenschaft als Angeklagter in einem Privatklageverfahren gemäß §§ 374 ff. Strafprozessordnung (StPO) einschließlich des vorangehenden Sühneversuchs vor der zuständigen Vergleichsbehörde.
Aktive Strafverfolgung
Wir tragen die Kosten eines für Sie tätigen Rechtsanwalts für die Erstattung einer Strafanzeige durch Sie gegen versicherte Personen, soweit sich die vorgeworfene Straftat unmittelbar gegen Ihre Vermögensinteressen oder die der mitversicherten Unternehmen gerichtet hat.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihnen im gewerblichen Umfeld ein Verstoß gegen Straf-, Ordnungswidrigkeiten- oder Disziplinar- und Standesrecht vorgeworfen wird, übernimmt der Cyber-Rechtsschutz die Kosten Ihrer Verteidigung und eines Zeugenbeistands. Das gilt auch im Zusammenhang mit Verletzungen der Informationssicherheit oder des Datenschutzes. Je nachdem, ob Ihnen fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln vorgeworfen wird, gelten unterschiedliche Regeln. Wird eine vorsätzliche Tat rechtskräftig festgestellt, kann der Schutz rückwirkend entfallen. Zusätzlich sind unter anderem Privatklageverfahren und die aktive Strafverfolgung abgedeckt.
Häufige Fragen
Welche Rechtsbereiche deckt der Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz ab?
Der Versicherungsschutz gilt für Verteidigung und Zeugenbeistand bei Vorwürfen der Verletzung von Vorschriften des Strafrechts, des Ordnungswidrigkeitenrechts sowie des Disziplinar- und Standesrechts.
Ist auch vorsätzliches Handeln versichert?
Bei Ordnungswidrigkeiten (Bußgeldverfahren) besteht Versicherungsschutz auch für vorsätzliches Handeln. Wird bei einer Straftat rechtskräftig festgestellt, dass Sie sie vorsätzlich begangen haben, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend und Sie müssen die getragenen Kosten erstatten. Bei Abschluss durch einen Strafbefehl bleibt der Schutz auch bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Vorsatzstraftat bestehen.
Sind Privatklageverfahren mitversichert?
Ja. Wir tragen die Kosten für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen als Angeklagter in einem Privatklageverfahren gemäß §§ 374 ff. StPO einschließlich des vorangehenden Sühneversuchs vor der zuständigen Vergleichsbehörde.
Was gilt bei der aktiven Strafverfolgung?
Wir tragen die Kosten eines für Sie tätigen Rechtsanwalts für die Erstattung einer Strafanzeige gegen versicherte Personen, soweit sich die vorgeworfene Straftat unmittelbar gegen Ihre Vermögensinteressen oder die der mitversicherten Unternehmen gerichtet hat.
Gilt der Schutz auch bei Datenschutz- und Informationssicherheitsverstößen?
Ja. Es besteht Versicherungsschutz bei Informationssicherheitsverletzungen von elektronischen Daten oder von informationsverarbeitenden Systemen sowie in Bezug auf sonstige datenschutzrechtliche Pflichtverstöße.