Der Schadenersatz-Rechtsschutz von Roland im Tarif StrafrechtPlus Steuerberater greift ausschließlich zur Abwehr zivilrechtlicher Ansprüche gegen versicherte Personen, die in einem Adhäsionsverfahren nach der Strafprozessordnung vor einem deutschen Gericht geltend gemacht werden – vorausgesetzt, der Anspruch beruht auf einem vom Versicherungsschutz umfassten Straftatbestand.
Umfang des Schadenersatz-Rechtsschutzes:
Es besteht Versicherungsschutz ausschließlich zur Abwehr eines gegen versicherte Personen gerichteten zivilrechtlichen Anspruchs.
Dies gilt, soweit der Anspruch in einem Adhäsionsverfahren nach §§ 403 ff. Strafprozessordnung vor einem Gericht der Bundesrepublik Deutschland geltend gemacht wird.
Der Anspruch muss auf einem vom Versicherungsschutz umfassten Straftatbestand beruhen.
Was bedeutet das konkret?
Wird gegen eine versicherte Person im Rahmen eines Strafverfahrens zusätzlich ein zivilrechtlicher Anspruch erhoben (sogenanntes Adhäsionsverfahren vor einem deutschen Gericht), unterstützt der Versicherungsschutz bei der Abwehr dieses Anspruchs. Voraussetzung ist, dass der Anspruch auf einem Straftatbestand beruht, der vom Versicherungsschutz umfasst ist.
Häufige Fragen
Was deckt der Schadenersatz-Rechtsschutz ab?
Er deckt ausschließlich die Abwehr eines gegen versicherte Personen gerichteten zivilrechtlichen Anspruchs ab.
In welchem Verfahren muss der Anspruch geltend gemacht werden?
Der Anspruch muss in einem Adhäsionsverfahren nach §§ 403 ff. Strafprozessordnung vor einem Gericht der Bundesrepublik Deutschland geltend gemacht werden.
Worauf muss der Anspruch beruhen?
Der Anspruch muss auf einem vom Versicherungsschutz umfassten Straftatbestand beruhen.
Besteht auch Schutz für die Durchsetzung eigener Ansprüche?
Nein, es besteht Versicherungsschutz ausschließlich zur Abwehr eines gegen versicherte Personen gerichteten zivilrechtlichen Anspruchs.