Der Tarif StrafrechtPlus Steuerberater der ROLAND Rechtsschutz bietet Support-Services aus einem großen Dienstleisternetzwerk – von Daten-Assist über Umwelt-Assist bis Cyber-Assist. Der weltweite Versicherungsschutz umfasst zudem Honorarvereinbarungen mit Anwälten, mehrere Strafverteidiger sowie die Kosten eines Koordinators.
Wir verfügen über ein großes Dienstleisternetzwerk und bieten Ihnen Services von externen Dienstleistern. In diesem Baustein ist Folgendes versichert:
- Beratung zur Datensicherheit „Daten-Assist“
- Beratung zum Umweltschutz „Umwelt-Assist“
- Beratung zur Cyber-Sicherheit „Cyber-Assist“
Hier haben Sie Versicherungsschutz mit Einschränkungen:
Im StrafrechtPlus für Steuerberater besteht Versicherungsschutz weltweit.
Ergänzend zu Ziffer A 5 gilt Folgendes:
- Wir tragen anstelle der gesetzlichen Vergütung auch Leistungen aus einer schriftlichen Honorarvereinbarung mit einem für Sie tätigen Rechtsanwalt.
Ausnahme: Wenn die Gebühren für den Rechtsanwalt nach der Honorarvereinbarung die gesetzlich vorgesehene Vergütung überschreiten, dann erstatten wir nur die angemessene Vergütung. Die Angemessenheit bestimmt sich unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Bedeutung der Angelegenheit, des Umfangs der Leistungen des Rechtsanwalts und der Schwierigkeit der Sache.
Wir prüfen die Angemessenheit von Honorarvereinbarung und anwaltlicher Abrechnung.
Auf die Unangemessenheit der Honorarvereinbarung können wir uns nicht berufen, wenn
- wir der Honorarvereinbarung schriftlich zugestimmt haben, oder
- Sie einen von uns vorgeschlagenen Rechtsanwalt beauftragt haben.
- Ausnahme: Sind Sie bzw. Ihr gesetzlicher Vertreter von einem Strafverfahren betroffen, tragen wir nach unserer vorherigen Zustimmung auch die Kosten für Ihre Interessenwahrnehmung durch mehrere Strafverteidiger, falls deren Beauftragung sachdienlich ist.
Beauftragung eines Koordinators:
Versichert sind nach vorheriger Zustimmung durch uns auch die Kosten eines Rechtsanwalts, die dadurch entstehen, dass dieser die Verteidigung einer versicherten Person mit dem Verteidiger anderer im gleichen Verfahren betroffener – versicherter oder nicht versicherter – Personen abstimmt.
Was bedeutet das konkret?
Der Baustein stellt Steuerberatern zusätzliche Beratungsleistungen aus einem Dienstleisternetzwerk zur Seite, etwa rund um Daten, Umwelt und Cyber-Sicherheit. Beim Strafrechtsschutz gilt der Schutz weltweit. Neben der gesetzlichen Vergütung können auch anwaltliche Honorarvereinbarungen übernommen werden, wobei die Angemessenheit geprüft wird. In bestimmten Fällen sind zudem mehrere Verteidiger sowie ein koordinierender Anwalt abgedeckt.
Häufige Fragen
Welche Support-Services sind enthalten?
Versichert sind die Beratung zur Datensicherheit „Daten-Assist“, die Beratung zum Umweltschutz „Umwelt-Assist“ und die Beratung zur Cyber-Sicherheit „Cyber-Assist“ – erbracht über ein großes Dienstleisternetzwerk.
Wo gilt der Versicherungsschutz?
Im StrafrechtPlus für Steuerberater besteht der Versicherungsschutz weltweit.
Werden Honorarvereinbarungen mit dem Anwalt übernommen?
Ja, anstelle der gesetzlichen Vergütung werden auch Leistungen aus einer schriftlichen Honorarvereinbarung getragen. Überschreiten die Gebühren die gesetzliche Vergütung, wird nur die angemessene Vergütung erstattet – abhängig von den Umständen des Einzelfalls.
Wann kann sich der Versicherer nicht auf die Unangemessenheit berufen?
Das ist der Fall, wenn der Honorarvereinbarung schriftlich zugestimmt wurde oder wenn Sie einen vorgeschlagenen Rechtsanwalt beauftragt haben.
Sind mehrere Strafverteidiger oder ein Koordinator versichert?
Bei einem Strafverfahren werden nach vorheriger Zustimmung auch die Kosten für mehrere Strafverteidiger getragen, falls deren Beauftragung sachdienlich ist. Ebenso sind nach vorheriger Zustimmung die Kosten eines Rechtsanwalts versichert, der die Verteidigung mit anderen im Verfahren betroffenen Personen abstimmt.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026