Der Baustein StrafrechtPlus Steuerberater der Roland Rechtsschutz definiert genau, welche Fälle nicht versichert sind: die Abwehr von Schadenersatzansprüchen, Verfahren vor Verfassungs- oder internationalen Gerichten sowie kartellrechtliche Vorwürfe. Zu einzelnen Punkten gelten jedoch wichtige Ausnahmen, die den Versicherungsschutz teilweise wiederherstellen.
Es gelten im Baustein StrafrechtPlus für Steuerberater ausschließlich die folgenden Ausschlüsse:
- Sie wollen Schadenersatzansprüche abwehren.
Ausnahme: Es besteht Versicherungsschutz für die Abwehr von Schadenersatzansprüchen, wenn der Schadenersatzanspruch im Rahmen eines Adhäsionsverfahrens aufgrund eines versicherten Straftatbestands geltend gemacht wird.
- Sie nehmen Ihre rechtlichen Interessen wahr
- vor Verfassungsgerichten oder
- vor internationalen oder supranationalen Gerichtshöfen (zum Beispiel dem Europäischen Gerichtshof).
Ausnahme: Sie haben Versicherungsschutz für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen in Verfahren vor Verfassungsgerichten, soweit diese der Verteidigung in einem eingeleiteten und vom Versicherungsschutz umfassten Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren dienen.
- Kein Versicherungsschutz besteht für die Verteidigung gegen den Vorwurf der Verletzung einer Vorschrift des Kartellrechts sowie einer anderen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenvorschrift, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Kartellverfahren verfolgt wird.
Abweichend von Ziffer A 9 gilt Folgendes:
Was bedeutet das konkret?
Der Baustein für Steuerberater greift nur bei einer festgelegten Liste von Ausschlüssen. Grundsätzlich sind die Abwehr von Schadenersatzansprüchen, Verfahren vor Verfassungs- und internationalen Gerichten sowie kartellrechtliche Verteidigungen nicht abgedeckt. Für Adhäsionsverfahren und für verfassungsgerichtliche Verfahren, die einer versicherten Verteidigung dienen, gelten jedoch ausdrückliche Ausnahmen, sodass hier doch Schutz bestehen kann.
Häufige Fragen
Ist die Abwehr von Schadenersatzansprüchen versichert?
Grundsätzlich nicht. Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn der Schadenersatzanspruch im Rahmen eines Adhäsionsverfahrens aufgrund eines versicherten Straftatbestands geltend gemacht wird.
Sind Verfahren vor Verfassungsgerichten abgedeckt?
Verfahren vor Verfassungsgerichten sind grundsätzlich ausgeschlossen. Versicherungsschutz besteht aber, soweit diese Verfahren der Verteidigung in einem eingeleiteten und vom Versicherungsschutz umfassten Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren dienen.
Gilt der Schutz auch vor dem Europäischen Gerichtshof?
Nein. Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor internationalen oder supranationalen Gerichtshöfen, zum Beispiel dem Europäischen Gerichtshof, ist ausgeschlossen.
Ist die Verteidigung in Kartellverfahren versichert?
Nein. Kein Versicherungsschutz besteht für die Verteidigung gegen den Vorwurf der Verletzung einer Vorschrift des Kartellrechts sowie einer anderen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenvorschrift, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Kartellverfahren verfolgt wird.