Der Roland Rechtsschutz übernimmt im Tarif StrafrechtPlus Gewerbe Kosten im In- und Ausland: von Sachverständigen- und Rechtsgutachten über die Verteidigung in Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Disziplinar- und Standesverfahren bis hin zu Zeugenbeistand, Firmenstellungnahme und verwaltungsrechtlicher Tätigkeit des Rechtsanwalts.
Darüber hinaus leisten wir im In- und Ausland Folgendes:
- Wir tragen auch die angemessenen Kosten für solche Sachverständigen- und Rechtsgutachten, die Sie selbst zur notwendigen Unterstützung Ihrer Verteidigung in Auftrag gegeben haben. Hinsichtlich der Angemessenheit gelten die Kriterien für die Vergütung von Anwälten sinngemäß.
- Wir übernehmen die einem Nebenkläger in einem Ermittlungs- oder Strafverfahren gegen Sie entstandenen Kosten, soweit Sie diese freiwillig übernehmen, um zu erreichen, dass das Verfahren eingestellt wird, obwohl ein hinreichender Tatverdacht fortbesteht. Die Kosten des Rechtsanwalts des gegnerischen Nebenklägers tragen wir bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung.
Wir übernehmen die Kosten für folgende Tätigkeiten des Rechtsanwalts:
Firmenstellungnahme
Ist ein Unternehmen Versicherungsnehmer und erstreckt sich das Ermittlungsverfahren auf dieses oder ein mitversichertes Unternehmen, ohne dass zunächst namentlich benannte Personen beschuldigt werden, besteht Versicherungsschutz für eine notwendige anwaltliche Stellungnahme des Unternehmens.
Verteidigung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren
Wir tragen die Kosten Ihrer anwaltlichen Verteidigung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren einschließlich Strafvollstreckungsverfahren.
Verteidigung in Disziplinar- und Standesverfahren
Wir übernehmen die Kosten Ihrer anwaltlichen Verteidigung in disziplinar- und standesrechtlichen Verfahren.
Zeugenbeistand
Der Versicherungsschutz umfasst die Beistandsleistung durch einen Rechtsanwalt, wenn Sie in einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren als Zeuge vernommen werden und die Gefahr einer Selbstbelastung annehmen müssen.
Versichert ist ferner im Einvernehmen mit dem Versicherer die Beistandsleistung durch einen Rechtsanwalt für eine dritte Person, die als Entlastungszeuge in einem gegen Versicherte eingeleiteten und vom Versicherungsschutz umfassten Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren vernommen wird.
Verwaltungsrechtliche Tätigkeit
Wir tragen die Kosten für die verwaltungsrechtliche Tätigkeit des für Sie tätigen Rechtsanwalts in einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren.
In den in Ziffer A 6 beschriebenen Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz. Im Folgenden sind die Besonderheiten zum StrafrechtPlus Gewerbe aufgezeigt.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz greift sowohl im Inland als auch im Ausland. Er deckt nicht nur die klassische anwaltliche Verteidigung ab, sondern auch selbst beauftragte Gutachten, freiwillig übernommene Nebenklägerkosten zur Verfahrenseinstellung, eine Stellungnahme des Unternehmens sowie Beistand, wenn Sie oder ein Entlastungszeuge als Zeuge vernommen werden. Diese Paraphrase dient nur der Orientierung; maßgeblich bleiben die genannten Bedingungen.
Häufige Fragen
Gilt der Versicherungsschutz auch im Ausland?
Ja, die genannten Leistungen werden im In- und Ausland erbracht.
Werden selbst beauftragte Gutachten übernommen?
Ja. Übernommen werden die angemessenen Kosten für Sachverständigen- und Rechtsgutachten, die Sie selbst zur notwendigen Unterstützung Ihrer Verteidigung in Auftrag gegeben haben. Für die Angemessenheit gelten die Kriterien für die Vergütung von Anwälten sinngemäß.
In welchen Verfahren wird die anwaltliche Verteidigung getragen?
In Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren einschließlich Strafvollstreckungsverfahren sowie in disziplinar- und standesrechtlichen Verfahren.
Ist ein Zeugenbeistand mitversichert?
Ja. Versichert ist der Beistand durch einen Rechtsanwalt, wenn Sie als Zeuge in einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren vernommen werden und eine Selbstbelastung annehmen müssen. Im Einvernehmen mit dem Versicherer ist auch der Beistand für einen Entlastungszeugen versichert.
Werden Nebenklägerkosten erstattet?
Wir übernehmen die einem Nebenkläger entstandenen Kosten, soweit Sie diese freiwillig übernehmen, um eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen, obwohl ein hinreichender Tatverdacht fortbesteht. Die Kosten des gegnerischen Rechtsanwalts werden bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung getragen.