Der Mindestlohn-Rechtsschutz von Roland im Tarif Gewerbe Plus bietet Geschäftskunden gerichtlichen Rechtsschutz, wenn sie nach dem deutschen Mindestlohngesetz (MiLoG) anstelle des Arbeitgebers in Anspruch genommen werden – inklusive der Durchsetzung von Regressansprüchen gegen Subunternehmer.
Als Geschäftskunde haben Sie gerichtlichen Rechtsschutz in folgenden Fällen:
- wenn Sie aufgrund des in Deutschland gültigen Mindestlohngesetzes (MiLoG) anstelle des Arbeitgebers in Anspruch genommen werden
- bei der Geltendmachung Ihrer Regressansprüche gegen Ihre Subunternehmer, nachdem deren Arbeitnehmer Sie erfolgreich in Anspruch genommen haben
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie als Geschäftskunde nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) statt des eigentlichen Arbeitgebers zur Verantwortung gezogen werden, unterstützt Sie der Rechtsschutz vor Gericht. Das gilt auch, wenn Sie im Anschluss Ihre Ansprüche gegenüber Subunternehmern durchsetzen möchten, deren Arbeitnehmer Sie zuvor erfolgreich in Anspruch genommen haben.
Häufige Fragen
Was deckt der Mindestlohn-Rechtsschutz ab?
Als Geschäftskunde haben Sie gerichtlichen Rechtsschutz, wenn Sie aufgrund des in Deutschland gültigen Mindestlohngesetzes (MiLoG) anstelle des Arbeitgebers in Anspruch genommen werden.
Sind Regressansprüche gegen Subunternehmer eingeschlossen?
Ja. Der Rechtsschutz gilt auch für die Geltendmachung Ihrer Regressansprüche gegen Ihre Subunternehmer, nachdem deren Arbeitnehmer Sie erfolgreich in Anspruch genommen haben.
Für wen gilt dieser Rechtsschutz?
Er gilt für Geschäftskunden im Tarif Gewerbe Plus der Roland Rechtsschutz.
Auf welches Gesetz bezieht sich der Rechtsschutz?
Er bezieht sich auf das in Deutschland gültige Mindestlohngesetz (MiLoG).
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026