Wer beim Roland Rechtsschutz Gewerbe Plus den Grund-Baustein Immobilien-Rechtsschutz für Gewerbeeinheiten (Ig) abgeschlossen hat, erhält zusätzlichen Versicherungsschutz rund um Anschaffung, Installation und Betrieb von Anlagen zur umweltfreundlichen Energieerzeugung – etwa Photovoltaik, Windkraft, Biothermie oder Mühlräder. Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten, bis zu welcher Summe Kosten übernommen werden und was ausgeschlossen ist.
Wenn Sie den Grund-Baustein Immobilien-Rechtsschutz für Gewerbeeinheiten (Ig) abgeschlossen haben, haben Sie außerdem Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche Interessen wahrnehmen wollen im Zusammenhang mit der Anschaffung, der Installation und dem Betrieb von Anlagen zur umweltfreundlichen Erzeugung von Energie (zum Beispiel Photovoltaik-, Windkraft-, Biothermieanlagen oder Mühlräder).
Voraussetzung dafür ist:
- Sie sind alleiniger Eigentümer, Betreiber oder Nutznießer der Anlage und
- die Anlage ist fester Bestandteil der bereits bestehenden, in Ihrem Eigentum befindlichen oder angemieteten, überwiegend selbst genutzten Gewerbeeinheiten und/oder des dazugehörigen Grundstücks.
Wir übernehmen die Kosten bis zu 15.000 Euro je Kalenderjahr.
Hinweise:
- Die Streitigkeiten im ursächlichen Zusammenhang mit den Genehmigungsverfahren für die Errichtung der Anlagen zur umweltfreundlichen Erzeugung von Energie sind nicht versichert.
- Die Anmietung von weiteren, nicht zur versicherten Gewerbeeinheit gehörenden Flächen zur Aufstellung von Anlagen zur umweltfreundlichen Erzeugung von Energie ist nicht versichert.
Was bedeutet das konkret?
Betreiben Sie an Ihrer selbst genutzten Gewerbeeinheit oder auf dem dazugehörigen Grundstück eine eigene Anlage, die umweltfreundlich Strom erzeugt, sind Sie bei rechtlichen Auseinandersetzungen rund um Kauf, Einbau und Betrieb abgesichert. Wichtig ist, dass Sie die Anlage allein besitzen, betreiben oder nutzen und dass sie fest zu Ihrer Immobilie gehört. Rechtsstreitigkeiten aus dem Genehmigungsverfahren sowie das Anmieten zusätzlicher Flächen allein für solche Anlagen sind dabei nicht abgedeckt.
Häufige Fragen
Welche Anlagen zur umweltfreundlichen Stromerzeugung sind erfasst?
Erfasst sind Anlagen zur umweltfreundlichen Erzeugung von Energie, zum Beispiel Photovoltaik-, Windkraft-, Biothermieanlagen oder Mühlräder.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Sie müssen alleiniger Eigentümer, Betreiber oder Nutznießer der Anlage sein, und die Anlage muss fester Bestandteil Ihrer bereits bestehenden, in Ihrem Eigentum befindlichen oder angemieteten, überwiegend selbst genutzten Gewerbeeinheiten und/oder des dazugehörigen Grundstücks sein.
Bis zu welcher Höhe werden Kosten übernommen?
Die Kosten werden bis zu 15.000 Euro je Kalenderjahr übernommen.
Welcher Baustein ist Voraussetzung für diesen Schutz?
Voraussetzung ist der Abschluss des Grund-Bausteins Immobilien-Rechtsschutz für Gewerbeeinheiten (Ig).
Was ist nicht versichert?
Nicht versichert sind Streitigkeiten im ursächlichen Zusammenhang mit den Genehmigungsverfahren für die Errichtung der Anlagen sowie die Anmietung weiterer, nicht zur versicherten Gewerbeeinheit gehörender Flächen zur Aufstellung solcher Anlagen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026