Im Tarif Gewerbe Plus der Roland Rechtsschutz sind im Vertrags- und Sachenrecht rechtliche Interessen rund um das deutsche Mindestlohngesetz mit bis zu 300.000 Euro je Kalenderjahr abgesichert. Zusätzlich besteht Schutz bei einer Insolvenzanfechtung mit bis zu 10.000 Euro je Versicherungsfall – unter klar definierten Voraussetzungen.
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht:
- Es besteht Versicherungsschutz, um Ihre rechtlichen Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen im Zusammenhang mit dem deutschen Mindestlohngesetz (MiLoG) vor deutschen Gerichten wahrzunehmen. Die Leistung übernehmen wir bis zu 300.000 Euro je Kalenderjahr.
- Es besteht darüber hinaus Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer Insolvenzanfechtung. Versichert sind Anfechtungen eines Vertrags zwischen Ihnen und Ihrem Kunden im Inland aufgrund eines von Ihrem Kunden eröffneten Insolvenzverfahrens.
Voraussetzungen:
- Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens Ihres Kunden darf erst nach Abschluss des Vertrags zwischen Ihnen und Ihrem Kunden beantragt werden.
- Der Vertrag zwischen Ihnen und Ihrem Kunden ist bereits vollständig erfüllt, da Sie die gewünschte Leistung erbracht und Ihr Kunde diese Leistung bezahlt hat.
Wir übernehmen die Kosten bis zu 10.000 Euro je Versicherungsfall.
Hinweis:
Für aktive Maßnahmen Ihrerseits, zum Beispiel die Erhebung einer negativen Feststellungsklage, besteht kein Versicherungsschutz.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Baustein schützt Sie bei rechtlichen Auseinandersetzungen rund um vertragliche und sachenrechtliche Fragen im Geschäftsleben. Einerseits geht es um Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Mindestlohngesetz, andererseits um Fälle, in denen ein insolventer Kunde eine bereits vollständig abgewickelte und bezahlte Vertragsbeziehung anficht. Für eigene, aktiv angestoßene Klagen greift der Schutz hingegen nicht.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe sind Streitigkeiten zum Mindestlohngesetz abgesichert?
Für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit dem deutschen Mindestlohngesetz (MiLoG) vor deutschen Gerichten übernehmen wir die Leistung bis zu 300.000 Euro je Kalenderjahr.
Was ist bei einer Insolvenzanfechtung versichert?
Versichert sind Anfechtungen eines Vertrags zwischen Ihnen und Ihrem Kunden im Inland aufgrund eines von Ihrem Kunden eröffneten Insolvenzverfahrens. Wir übernehmen die Kosten bis zu 10.000 Euro je Versicherungsfall.
Welche Voraussetzungen gelten für den Schutz bei Insolvenzanfechtung?
Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens Ihres Kunden darf erst nach Abschluss des Vertrags beantragt werden, und der Vertrag muss bereits vollständig erfüllt sein: Sie haben die gewünschte Leistung erbracht und Ihr Kunde diese bezahlt.
Sind eigene aktive Klagen mitversichert?
Nein. Für aktive Maßnahmen Ihrerseits, zum Beispiel die Erhebung einer negativen Feststellungsklage, besteht kein Versicherungsschutz.