Mit dem Immobilien-Rechtsschutz für Geschäftskunden der Roland sind Sie auch bei rechtlichen Auseinandersetzungen rund um Anlagen zur umweltfreundlichen Stromerzeugung wie Photovoltaik-, Windkraft- oder Biothermieanlagen abgesichert – von der Anschaffung über die Installation bis zum Betrieb, mit Kostenübernahme bis 5.000 Euro je Kalenderjahr.
Sie haben in diesem Baustein auch Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche Interessen wahrnehmen wollen im Zusammenhang mit der Anschaffung, der Installation und dem Betrieb einer Anlage zur umweltfreundlichen Erzeugung von Energie (zum Beispiel Photovoltaik-, Windkraft-, Biothermieanlagen oder Mühlräder).
Voraussetzung dafür ist:
- Sie sind alleiniger Eigentümer, Betreiber oder Nutznießer der Anlage und
- die Anlage ist fester Bestandteil der bereits bestehenden, in Ihrem Eigentum befindlichen oder angemieteten, überwiegend selbst genutzten Gewerbeeinheiten und/oder des dazugehörigen Grundstücks.
Wir übernehmen die Kosten bis zu 5.000 Euro je Kalenderjahr.
Hinweise:
- Die Streitigkeiten im ursächlichen Zusammenhang mit den Genehmigungsverfahren für die Errichtung der Anlagen zur umweltfreundlichen Erzeugung von Energie sind nicht versichert.
- Die Anmietung von weiteren, nicht zur versicherten Gewerbeeinheit gehörenden Flächen zur Aufstellung von Anlagen zur umweltfreundlichen Erzeugung von Energie ist nicht versichert.
(Leistungsarten, ROLAND Rechts-Services, ROLAND Support-Services)
Die nachfolgend aufgeführten Leistungsarten sind eine abschließende Aufzählung der in diesem Baustein versicherten Rechtsbereiche. Die konkreten Leistungsbeschreibungen zu den Überschriften finden Sie unter Ziffer A 3. Im Folgenden sind die Besonderheiten zum Immobilien-Rechtsschutz für Geschäftskunden aufgezeigt.
Der besseren Übersicht wegen haben wir die Nummerierung übernommen. So können Sie die Beschreibung immer unter dem gleichen Punkt im Allgemeinen Teil finden.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie auf Ihrer überwiegend selbst genutzten Gewerbeeinheit oder dem dazugehörigen Grundstück eine Anlage zur umweltfreundlichen Stromerzeugung betreiben – etwa eine Photovoltaik- oder Windkraftanlage – sind Sie bei rechtlichen Streitigkeiten rund um Anschaffung, Installation und Betrieb abgesichert. Wichtig: Sie müssen alleiniger Eigentümer, Betreiber oder Nutznießer sein, und die Anlage muss fester Bestandteil der bestehenden Einheit oder des Grundstücks sein. Streit über das Genehmigungsverfahren und zusätzlich angemietete Flächen für solche Anlagen sind nicht mitversichert.
Häufige Fragen
Welche Anlagen sind mitversichert?
Anlagen zur umweltfreundlichen Erzeugung von Energie, zum Beispiel Photovoltaik-, Windkraft-, Biothermieanlagen oder Mühlräder.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Sie müssen alleiniger Eigentümer, Betreiber oder Nutznießer der Anlage sein. Zudem muss die Anlage fester Bestandteil der bereits bestehenden, in Ihrem Eigentum befindlichen oder angemieteten, überwiegend selbst genutzten Gewerbeeinheiten und/oder des dazugehörigen Grundstücks sein.
Bis zu welcher Höhe werden Kosten übernommen?
Die Kosten werden bis zu 5.000 Euro je Kalenderjahr übernommen.
Sind Streitigkeiten um Genehmigungsverfahren versichert?
Nein. Streitigkeiten im ursächlichen Zusammenhang mit den Genehmigungsverfahren für die Errichtung der Anlagen zur umweltfreundlichen Erzeugung von Energie sind nicht versichert.
Ist die Anmietung zusätzlicher Flächen abgedeckt?
Nein. Die Anmietung von weiteren, nicht zur versicherten Gewerbeeinheit gehörenden Flächen zur Aufstellung solcher Anlagen ist nicht versichert.