Im Immobilien-Rechtsschutz Geschäftskunden der Roland genießen Sie beim Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz einen erweiterten Schutz: Auch in Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereinigungs- und baurechtlichen Angelegenheiten übernimmt der Versicherer Kosten bis zu 50.000 Euro je Versicherungsfall.
Im Tarif Immobilien-Rechtsschutz Geschäftskunden der Roland gilt für den Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz Folgendes:
Abweichend von Ziffer A 6.2.15 besteht Versicherungsschutz in:
- Enteignungs-Angelegenheiten
- Planfeststellungs-Angelegenheiten
- Flurbereinigungs-Angelegenheiten
- Angelegenheiten, die im Baugesetzbuch geregelt sind
Wir übernehmen die Kosten bis zu 50.000 Euro je Versicherungsfall.
Was bedeutet das konkret?
Bei rechtlichen Auseinandersetzungen rund um Enteignung, Planfeststellung, Flurbereinigung oder das Baugesetzbuch stehen Sie mit diesem Tarif nicht allein da. Abweichend von der üblichen Regelung übernimmt der Versicherer hier die anfallenden Kosten – und zwar bis zu einer festgelegten Höchstgrenze pro Versicherungsfall.
Häufige Fragen
Welche Angelegenheiten sind beim Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz abgedeckt?
Versicherungsschutz besteht in Enteignungs-, Planfeststellungs- und Flurbereinigungs-Angelegenheiten sowie in Angelegenheiten, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Bis zu welcher Höhe werden die Kosten übernommen?
Der Versicherer übernimmt die Kosten bis zu 50.000 Euro je Versicherungsfall.
Worauf bezieht sich diese Regelung im Bedingungswerk?
Die Regelung gilt abweichend von Ziffer A 6.2.15 und erweitert damit den Versicherungsschutz für die genannten Bereiche.
In welchem Tarif gilt diese Leistung?
Diese Leistung gilt im Tarif Immobilien-Rechtsschutz Geschäftskunden der Roland.