Der Roland Vertrags-Rechtsschutz Gewerbe Plus schützt Ihre rechtlichen Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen rund um Ihre gewerbliche Tätigkeit – außergerichtlich in Deutschland, gerichtlich europaweit. Auch Wirtschaftsmediation und Baustreitigkeiten bis 500.000 Euro je Kalenderjahr sind abgedeckt.
Im Tarif Vertrags-Rechtsschutz Gewerbe Plus der Roland gilt für den Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht Folgendes:
- Abweichend von Ziffer A 3.4 besteht Versicherungsschutz für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der im Versicherungsschein bezeichneten Tätigkeit stehen.
- Es besteht Versicherungsschutz im außergerichtlichen Bereich ausschließlich in Deutschland. Im gerichtlichen Bereich besteht der Versicherungsschutz europaweit. Hinweis: Für Verfahren außerhalb Deutschlands übernehmen wir die Kosten jedoch nur in der Höhe, wie sie entstanden wären, wenn die Verfahren in Deutschland geführt und die Kosten nach deutschem Kosten- und Gebührenrecht berechnet würden.
- Abweichend von Ziffer A 3.4 besteht Versicherungsschutz für Mediations-Verfahren nach Ziffer A 5.1.1 bei Konflikten zwischen Ihnen und Ihren Vertragspartnern (zum Beispiel Kunden, Lieferanten, Beratern) aus schuldrechtlichen Verträgen im versicherten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Bereich (Wirtschaftsmediation).
- Abweichend von Ziffer A 6.2.2 besteht Versicherungsschutz, sofern die versicherte Tätigkeit dem Bauwesen zuzurechnen ist und die Errichtung oder genehmigungspflichtige bauliche Veränderung von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen im Auftrag für andere erfolgt. Wir übernehmen die Kosten bis zu 500.000 Euro je Kalenderjahr.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Baustein greift, wenn es rund um Ihre versicherte Tätigkeit Streit aus Verträgen gibt – etwa mit Kunden, Lieferanten oder Beratern. Innerhalb Deutschlands ist auch die außergerichtliche Klärung abgesichert, vor Gericht sogar europaweit. Statt eines Gerichtsverfahrens kann alternativ eine Wirtschaftsmediation genutzt werden. Für Tätigkeiten im Bauwesen besteht ein besonderer Schutz mit einer eigenen jährlichen Kostengrenze. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Angaben.
Häufige Fragen
Für welche Verträge gilt der Rechtsschutz?
Für schuldrechtliche Verträge, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der im Versicherungsschein bezeichneten Tätigkeit stehen.
Wo besteht der Versicherungsschutz räumlich?
Im außergerichtlichen Bereich ausschließlich in Deutschland, im gerichtlichen Bereich europaweit. Bei Verfahren außerhalb Deutschlands werden die Kosten nur in der Höhe übernommen, wie sie bei einem Verfahren in Deutschland nach deutschem Kosten- und Gebührenrecht entstanden wären.
Ist eine Wirtschaftsmediation mitversichert?
Ja. Abweichend von Ziffer A 3.4 besteht Versicherungsschutz für Mediations-Verfahren nach Ziffer A 5.1.1 bei Konflikten mit Vertragspartnern wie Kunden, Lieferanten oder Beratern aus schuldrechtlichen Verträgen im versicherten Bereich.
Wie hoch ist der Schutz für Bautätigkeiten?
Sofern die versicherte Tätigkeit dem Bauwesen zuzurechnen ist und die Errichtung oder genehmigungspflichtige bauliche Veränderung im Auftrag für andere erfolgt, werden die Kosten bis zu 500.000 Euro je Kalenderjahr übernommen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026