Mit dem Tarif Gewerbe Plus im Roland Rechtsschutz erhalten Geschäftskunden Zugang zu Rechtsberatung und weiteren Rechtsdiensten über das Service-Portal – rund um die gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit. Auch mitversicherte Personen und Unternehmen sind eingeschlossen, wobei Ihnen als Versicherungsnehmer ein Widerspruchsrecht zusteht.
Sie haben Versicherungsschutz für Rechtsberatung und verschiedene andere Rechtsdienste über unser Service-Portal (www.roland-service.de) rund um Ihre versicherte, gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit.
Alle Bestimmungen aus diesem Rechtsschutz-Vertrag gelten auch für die mitversicherten Personen. Diese ergeben sich aus den jeweils versicherten Grund-Bausteinen F, V1g oder Ig.
Widerspruchsrecht:
Wenn eine mitversicherte Person oder ein mitversichertes Unternehmen Versicherungsschutz verlangt, können Sie dem widersprechen. Als Versicherungsnehmer können Sie bestimmen, ob wir Kosten für mitversicherte Personen oder Unternehmen übernehmen sollen.
Die nachfolgend aufgeführten Leistungsarten sind eine abschließende Aufzählung der in diesem Baustein versicherten Rechtsbereiche. Die konkreten Leistungsbeschreibungen zu den Überschriften finden Sie unter Ziffer A 3.
Im Folgenden sind die Besonderheiten zum Plus-Baustein Gewerbe aufgezeigt. Der besseren Übersicht wegen haben wir die Nummerierung übernommen. So können Sie die Beschreibung immer unter dem gleichen Punkt im Allgemeinen Teil finden.
Was bedeutet das konkret?
Als Geschäftskunde können Sie über das Roland Service-Portal Rechtsberatung und weitere Rechtsdienste nutzen, die sich auf Ihre selbstständige oder gewerbliche Tätigkeit beziehen. Auch mitversicherte Personen und Unternehmen sind einbezogen – Sie behalten aber die Kontrolle darüber, ob Kosten für diese übernommen werden sollen.
Häufige Fragen
Wo kann ich die Rechts-Services in Anspruch nehmen?
Die Rechtsberatung und weitere Rechtsdienste stehen über das Service-Portal unter www.roland-service.de zur Verfügung.
Für welche Tätigkeiten gelten die Rechts-Services?
Der Versicherungsschutz gilt rund um Ihre versicherte, gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit.
Gelten die Bestimmungen auch für mitversicherte Personen?
Ja. Alle Bestimmungen aus dem Rechtsschutz-Vertrag gelten auch für die mitversicherten Personen. Diese ergeben sich aus den jeweils versicherten Grund-Bausteinen F, V1g oder Ig.
Kann ich als Versicherungsnehmer dem Versicherungsschutz für Mitversicherte widersprechen?
Ja. Wenn eine mitversicherte Person oder ein mitversichertes Unternehmen Versicherungsschutz verlangt, können Sie dem widersprechen. Sie bestimmen als Versicherungsnehmer, ob Kosten für mitversicherte Personen oder Unternehmen übernommen werden sollen.
Wo finde ich die konkreten Leistungsbeschreibungen?
Die konkreten Leistungsbeschreibungen zu den Überschriften finden Sie unter Ziffer A 3. Die Nummerierung wurde übernommen, damit Sie die Beschreibung immer unter dem gleichen Punkt im Allgemeinen Teil finden.