Im Gewerbe-Rechtsschutz der Roland gelten im Tarif Gewerbe Plus bestimmte inhaltliche Ausschlüsse: etwa bei übertragenen Ansprüchen oder Verbindlichkeiten nach Eintritt des Versicherungsfalls und bei fremden Ansprüchen – mit ausdrücklichen Ausnahmen zum Mindestlohngesetz und weiteren Bereichen ohne Rechtsschutz.
Für inhaltliche Ausschlüsse gilt Folgendes:
- Ansprüche oder Verbindlichkeiten werden auf Sie übertragen oder sind auf Sie übergegangen, nachdem ein Versicherungsfall bereits eingetreten ist.
Ausnahme: Dies gilt nicht, soweit die Pflicht Ihrer Subunternehmen zur Zahlung des Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz auf Sie übergegangen ist. - Sie wollen die Ansprüche eines anderen geltend machen. Oder Sie sollen für Verbindlichkeiten eines anderen einstehen.
Ausnahme: Dieser Ausschluss gilt nicht, sofern Sie nach dem Mindestlohngesetz verpflichtet sind, für Verbindlichkeiten der von Ihnen beauftragten Subunternehmer und deren Subunternehmer einzustehen.
Hinweis:
Kein Rechtsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen
- aus dem Bereich des Handelsvertreter- und Maklerrechts,
- von Personen, die im selben Rechtsschutz-Vertrag mitversichert sind, wenn sie gegeneinander in ursächlichem Zusammenhang mit einer von ihnen gebildeten Büro-/Praxisgemeinschaft, Sozietät oder Gesellschaft vorgehen, auch nach Beendigung der Gemeinschaft,
- aus Verträgen über Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie Anhänger.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif Gewerbe Plus beschreibt Situationen, in denen kein Rechtsschutz gewährt wird. Dazu zählen unter anderem Fälle, in denen Ansprüche oder Verbindlichkeiten erst nach Eintritt eines Versicherungsfalls auf Sie übergehen oder in denen Sie fremde Ansprüche geltend machen möchten. Für Verpflichtungen nach dem Mindestlohngesetz sind ausdrückliche Ausnahmen vorgesehen. Zusätzlich sind bestimmte Bereiche – etwa Handelsvertreter- und Maklerrecht, Streitigkeiten innerhalb einer gemeinsamen Büro- oder Praxisgemeinschaft sowie Verträge über Motorfahrzeuge – vom Rechtsschutz ausgenommen.
Häufige Fragen
Sind auf mich übertragene Ansprüche nach einem Versicherungsfall versichert?
Nein. Ansprüche oder Verbindlichkeiten, die auf Sie übertragen werden oder übergegangen sind, nachdem ein Versicherungsfall bereits eingetreten ist, sind ausgeschlossen. Ausnahme: Dies gilt nicht, soweit die Pflicht Ihrer Subunternehmen zur Zahlung des Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz auf Sie übergegangen ist.
Kann ich die Ansprüche eines anderen geltend machen?
Grundsätzlich nicht: Wenn Sie die Ansprüche eines anderen geltend machen wollen oder für Verbindlichkeiten eines anderen einstehen sollen, besteht kein Rechtsschutz. Ausnahme: Der Ausschluss gilt nicht, sofern Sie nach dem Mindestlohngesetz verpflichtet sind, für Verbindlichkeiten der von Ihnen beauftragten Subunternehmer und deren Subunternehmer einzustehen.
Ist das Handelsvertreter- und Maklerrecht mitversichert?
Nein. Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Bereich des Handelsvertreter- und Maklerrechts besteht kein Rechtsschutz.
Gilt der Rechtsschutz bei Streitigkeiten innerhalb einer Büro- oder Praxisgemeinschaft?
Nein. Kein Rechtsschutz besteht für Personen, die im selben Rechtsschutz-Vertrag mitversichert sind, wenn sie gegeneinander in ursächlichem Zusammenhang mit einer von ihnen gebildeten Büro-/Praxisgemeinschaft, Sozietät oder Gesellschaft vorgehen – auch nach Beendigung der Gemeinschaft.
Sind Verträge über Motorfahrzeuge abgedeckt?
Nein. Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Verträgen über Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie über Anhänger besteht kein Rechtsschutz.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026