Im Vertrags-Rechtsschutz Gewerbe Plus der Roland gibt es klar definierte inhaltliche Ausschlüsse: Kein Rechtsschutz besteht unter anderem für Streitigkeiten aus Versicherungs-Verträgen, dem Handelsvertreter- und Maklerrecht, aus Verträgen über Motorfahrzeuge sowie zwischen mitversicherten Personen einer gemeinsamen Büro-, Praxis- oder Gesellschaftsform.
Hinweis:
Kein Rechtsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen
- aus Versicherungs-Verträgen,
- aus dem Bereich des Handelsvertreter- und Maklerrechts,
- von Personen, die im selben Rechtsschutz-Vertrag mitversichert sind, wenn sie gegeneinander in ursächlichem Zusammenhang mit einer von ihnen gebildeten Büro-/Praxisgemeinschaft, Sozietät oder Gesellschaft vorgehen, auch nach Beendigung der Gemeinschaft,
- aus Verträgen über Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie Anhänger.
Abweichend von Ziffer A 7 gilt ausschließlich für das Forderungsmanagement Folgendes:
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif schützt Ihre rechtlichen Interessen im gewerblichen Vertragsbereich, klammert aber bestimmte Themenfelder aus. Dazu gehören Auseinandersetzungen rund um Versicherungs-Verträge, das Handelsvertreter- und Maklerrecht sowie Verträge über Fahrzeuge zu Lande, zu Wasser oder in der Luft und deren Anhänger. Auch Streitigkeiten zwischen Personen, die gemeinsam im selben Vertrag mitversichert sind und aus einer gemeinsamen Büro-, Praxis- oder Gesellschaftsform gegeneinander vorgehen, sind nicht abgedeckt. Für das Forderungsmanagement gilt eine gesonderte Regelung.
Häufige Fragen
Sind Streitigkeiten aus Versicherungs-Verträgen abgedeckt?
Nein. Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Versicherungs-Verträgen besteht kein Rechtsschutz.
Gilt der Rechtsschutz im Handelsvertreter- und Maklerrecht?
Nein. Rechtliche Interessen aus dem Bereich des Handelsvertreter- und Maklerrechts sind vom Rechtsschutz ausgeschlossen.
Sind Verträge über Fahrzeuge mitversichert?
Nein. Für Verträge über Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie Anhänger besteht kein Rechtsschutz.
Sind Streitigkeiten zwischen mitversicherten Personen abgedeckt?
Nein. Gehen im selben Vertrag mitversicherte Personen gegeneinander vor, sofern dies in ursächlichem Zusammenhang mit einer gemeinsam gebildeten Büro-/Praxisgemeinschaft, Sozietät oder Gesellschaft steht, besteht kein Rechtsschutz – auch nach Beendigung der Gemeinschaft.
Gilt für das Forderungsmanagement eine besondere Regelung?
Ja. Abweichend von Ziffer A 7 gilt für das Forderungsmanagement eine gesonderte Regelung.