Der Rechtsschutz der Roland deckt im Tarif Gewerbe Plus auch den Drohnen-Rechtsschutz ab: Wer den Grund-Baustein Verkehrs-Rechtsschutz für alle Firmenfahrzeuge abgeschlossen hat, ist bei Drohnen und Coptern bis 25 kg Abfluggewicht mit bis zu 30.000 Euro je Kalenderjahr geschützt.
Wenn Sie den Grund-Baustein Verkehrs-Rechtsschutz für alle Firmenfahrzeuge (V1g) abgeschlossen haben, haben Sie außerdem Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als:
- Eigentümer,
- Halter,
- Erwerber,
- Leasingnehmer/Mieter,
- Pilot/Führer/Lenker von Drohnen und Coptern mit einem Abfluggewicht bis 25 kg.
Wir übernehmen die Kosten bis zu 30.000 Euro je Kalenderjahr.
Was bedeutet das konkret?
Der Drohnen-Rechtsschutz ist an den Grund-Baustein Verkehrs-Rechtsschutz für alle Firmenfahrzeuge gekoppelt. Ist dieser abgeschlossen, sind rechtliche Auseinandersetzungen rund um Drohnen und Copter mit abgedeckt – und zwar in verschiedenen Rollen, etwa als Eigentümer oder als steuernde Person. Der Versicherungsschutz greift für Fluggeräte bis zu einem bestimmten Abfluggewicht und ist der Höhe nach je Kalenderjahr begrenzt.
Häufige Fragen
Welche Voraussetzung gilt für den Drohnen-Rechtsschutz?
Der Grund-Baustein Verkehrs-Rechtsschutz für alle Firmenfahrzeuge (V1g) muss abgeschlossen sein. Dann besteht zusätzlich Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit Drohnen und Coptern.
In welchen Rollen bin ich abgesichert?
Als Eigentümer, Halter, Erwerber, Leasingnehmer/Mieter sowie als Pilot/Führer/Lenker von Drohnen und Coptern.
Bis zu welchem Abfluggewicht gilt der Schutz?
Der Versicherungsschutz gilt für Drohnen und Copter mit einem Abfluggewicht bis 25 kg.
Wie hoch ist die Kostenübernahme?
Es werden Kosten bis zu 30.000 Euro je Kalenderjahr übernommen.
Inhalte aus: Roland Rechtsschutz Gewerbe Plus