Der Sozial-Rechtsschutz im Tarif Gewerbe Plus der Roland Rechtsschutz sichert die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit dem deutschen Mindestlohngesetz (MiLoG) – dieser Schutz gilt ausschließlich vor Gerichten.
In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif Gewerbe Plus folgendes für Sozial-Rechtsschutz:
Es besteht Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit dem deutschen Mindestlohngesetz (MiLoG) ausschließlich vor Gerichten.
Was bedeutet das konkret?
Als unverbindliche Lesehilfe: Der Sozial-Rechtsschutz greift, wenn es um rechtliche Fragen rund um das deutsche Mindestlohngesetz (MiLoG) geht. Der Versicherungsschutz ist dabei auf die Interessenwahrnehmung vor Gerichten begrenzt.
Häufige Fragen
Was deckt der Sozial-Rechtsschutz im Tarif Gewerbe Plus ab?
Er deckt die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit dem deutschen Mindestlohngesetz (MiLoG) ab.
Gilt der Schutz auch außergerichtlich?
Nein. Der Versicherungsschutz besteht ausschließlich vor Gerichten.
Auf welches Gesetz bezieht sich der Sozial-Rechtsschutz?
Er bezieht sich auf das deutsche Mindestlohngesetz (MiLoG).
In welchem Tarif ist dieser Sozial-Rechtsschutz enthalten?
Er ist im Tarif Gewerbe Plus der Rechtsschutz der Roland enthalten.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026