Der Roland Rechtsschutz im Tarif Agrar Plus bietet Inhabern eines Agrar-Betriebes gerichtlichen Rechtsschutz beim Mindestlohn: Er greift, wenn Sie nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) anstelle des Arbeitgebers in Anspruch genommen werden, und deckt auch Ihre Regressansprüche gegen Subunternehmer ab.
Als Inhaber eines Agrar-Betriebes gilt:
- Sie haben gerichtlichen Rechtsschutz, wenn Sie aufgrund des in Deutschland gültigen Mindestlohngesetzes (MiLoG) anstelle des Arbeitgebers in Anspruch genommen werden.
- Dies gilt auch für die Geltendmachung Ihrer Regressansprüche gegen Ihre Subunternehmer, nachdem deren Arbeitnehmer Sie erfolgreich in Anspruch genommen haben.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie als Betriebsinhaber wegen des Mindestlohngesetzes an Stelle des eigentlichen Arbeitgebers zur Zahlung herangezogen werden, unterstützt Sie der Rechtsschutz vor Gericht. Kommt es dazu, dass Arbeitnehmer eines Subunternehmers erfolgreich Ansprüche gegen Sie durchsetzen, ist auch abgedeckt, dass Sie diese Kosten gegenüber dem Subunternehmer zurückfordern (Regress).
Häufige Fragen
Wer ist beim Mindestlohn-Rechtsschutz abgesichert?
Abgesichert sind Inhaber eines Agrar-Betriebes im Tarif Agrar Plus.
Wann greift der Mindestlohn-Rechtsschutz?
Er greift, wenn Sie aufgrund des in Deutschland gültigen Mindestlohngesetzes (MiLoG) anstelle des Arbeitgebers in Anspruch genommen werden. In diesem Fall besteht gerichtlicher Rechtsschutz.
Sind auch Regressansprüche gegen Subunternehmer abgedeckt?
Ja. Der Rechtsschutz gilt auch für die Geltendmachung Ihrer Regressansprüche gegen Ihre Subunternehmer, nachdem deren Arbeitnehmer Sie erfolgreich in Anspruch genommen haben.
Welche Art von Rechtsschutz besteht in diesen Fällen?
Es besteht gerichtlicher Rechtsschutz.