Wer über Roland Rechtsschutz Agrar Plus verfügt, ist bei rechtlichen Interessen rund um Anlagen zur umweltfreundlichen Stromerzeugung abgesichert – von Photovoltaik über Windkraft bis Biogas. Der Schutz gilt für Anlagen auf Gewerbeeinheiten und auf sonstigen landwirtschaftlichen Flächen mit jeweils eigenen Deckungssummen und klar geregelten Voraussetzungen.
Auf Gewerbeeinheiten:
Sie haben in diesem Baustein auch Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche Interessen wahrnehmen wollen im Zusammenhang mit der Anschaffung, der Installation und dem Betrieb einer Anlage zur umweltfreundlichen Erzeugung von Energie (zum Beispiel Photovoltaik-, Windkraft-, Biothermieanlagen oder Mühlräder).
Voraussetzung dafür ist:
- Sie sind alleiniger Eigentümer, Betreiber oder Nutznießer der Anlage und
- die Anlage ist fester Bestandteil der bereits bestehenden, in Ihrem Eigentum befindlichen oder angemieteten, überwiegend selbst genutzten Gewerbeeinheiten und des dazugehörigen Grundstücks.
Wir übernehmen die Kosten bis zu 15.000 Euro je Kalenderjahr.
Auf sonstigen Flächen:
Sie haben in diesem Baustein auch Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche Interessen wahrnehmen wollen im Zusammenhang mit der Anschaffung, der Installation und dem Betrieb von Photovoltaik-, Windkraft- oder Biogas-Anlagen zur umweltfreundlichen Erzeugung von Energie.
Voraussetzung dafür ist:
- Sie sind alleiniger Eigentümer, Betreiber und Nutznießer der Anlage und
- die Anlage ist fester Bestandteil der sonstigen landwirtschaftlichen Gebäude oder landwirtschaftlichen Flächen.
Wir übernehmen die Kosten bis zu 300.000 Euro je Kalenderjahr.
Hinweise:
- Die Anmietung von weiteren, nicht zur versicherten Gewerbeeinheit oder den landwirtschaftlichen Flächen gehörenden Flächen zur Aufstellung von Anlagen zur umweltfreundlichen Erzeugung von Energie ist nicht versichert.
- Die Streitigkeiten im ursächlichen Zusammenhang mit den Genehmigungsverfahren für die Errichtung der Anlagen zur umweltfreundlichen Erzeugung von Energie sind nicht versichert.
Was bedeutet das konkret?
Der Baustein unterstützt Sie, wenn Sie im Zusammenhang mit dem Kauf, dem Aufbau oder dem Betrieb einer Anlage zur umweltfreundlichen Stromerzeugung rechtliche Interessen durchsetzen möchten. Dazu zählen etwa Photovoltaik-, Windkraft-, Biogas- oder Biothermieanlagen sowie Mühlräder. Wichtig ist, dass Sie Eigentümer, Betreiber oder Nutznießer der Anlage sind und die Anlage fest zu Ihren Gewerbeeinheiten oder landwirtschaftlichen Flächen gehört. Je nachdem, wo die Anlage steht, gelten unterschiedliche Höchstbeträge pro Kalenderjahr.
Häufige Fragen
Welche Anlagen sind mitversichert?
Auf Gewerbeeinheiten sind zum Beispiel Photovoltaik-, Windkraft-, Biothermieanlagen oder Mühlräder erfasst. Auf sonstigen Flächen bezieht sich der Schutz auf Photovoltaik-, Windkraft- oder Biogas-Anlagen zur umweltfreundlichen Erzeugung von Energie.
Wie hoch ist die Kostenübernahme?
Für Anlagen auf Gewerbeeinheiten übernehmen wir die Kosten bis zu 15.000 Euro je Kalenderjahr. Für Anlagen auf sonstigen landwirtschaftlichen Gebäuden oder Flächen übernehmen wir die Kosten bis zu 300.000 Euro je Kalenderjahr.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Sie müssen alleiniger Eigentümer, Betreiber oder Nutznießer der Anlage sein. Zudem muss die Anlage fester Bestandteil Ihrer überwiegend selbst genutzten Gewerbeeinheiten und des dazugehörigen Grundstücks bzw. der sonstigen landwirtschaftlichen Gebäude oder Flächen sein.
Was ist nicht versichert?
Nicht versichert ist die Anmietung von weiteren, nicht zur versicherten Gewerbeeinheit oder den landwirtschaftlichen Flächen gehörenden Flächen zur Aufstellung solcher Anlagen. Ebenfalls nicht versichert sind Streitigkeiten im ursächlichen Zusammenhang mit den Genehmigungsverfahren für die Errichtung der Anlagen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026