Der Schadenersatz-Rechtsschutz der Roland im Tarif Agrar Plus sichert die gerichtliche Durchsetzung von Regressansprüchen gegen Subunternehmer nach dem Mindestlohngesetz ab und deckt zudem Ansprüche aus dem deutschen Wettbewerbsrecht sowie aus geistigem Eigentum – jeweils bis 10.000 Euro.
In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif Agrar Plus folgendes für Schadenersatz-Rechtsschutz:
- Es besteht Versicherungsschutz auch für die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Regressansprüche gegen einen Ihrer Subunternehmer, nachdem Sie auf der Grundlage des Mindestlohngesetzes in Anspruch genommen wurden.
Wettbewerbsrecht:
Abweichend von Ziffer A 6.2.3 in Verbindung mit A 6.2.7 besteht Versicherungsschutz für die Geltendmachung und die Abwehr von Ansprüchen aus dem deutschen Wettbewerbsrecht nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) mit Ausnahme des Kartellrechts. Wir übernehmen die Kosten für die
- Geltendmachung der Ansprüche bis zu 10.000 Euro je Versicherungsfall
- Abwehr der Ansprüche bis zu 10.000 Euro je Versicherungsfall.
Die Kostenübernahme ist auf insgesamt 10.000 Euro je Kalenderjahr begrenzt.
Rechte aus geistigem Eigentum:
Abweichend von Ziffer A 6.2.3 in Verbindung mit A 6.2.6 besteht Versicherungsschutz für die Geltendmachung und die Abwehr von Ansprüchen im ursächlichen Zusammenhang mit Patent-, Urheber-, Marken-, Geschmacksmuster-/Gebrauchsmuster-/Designrechten oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum. Wir übernehmen die Kosten für die
- Geltendmachung der Ansprüche bis zu 10.000 Euro je Versicherungsfall und Kalenderjahr.
- Abwehr der Ansprüche bis zu 10.000 Euro je Versicherungsfall und Kalenderjahr.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Baustein hilft Ihnen, Ihr Recht in typischen betrieblichen Streitfällen durchzusetzen oder Forderungen abzuwehren. Dazu zählen der Rückgriff auf einen Subunternehmer nach einer Inanspruchnahme wegen des Mindestlohns, Streitigkeiten im Wettbewerbsrecht sowie Auseinandersetzungen rund um geistiges Eigentum. Für die jeweiligen Bereiche gelten festgelegte Kostengrenzen.
Häufige Fragen
Sind Regressansprüche gegen einen Subunternehmer mitversichert?
Ja. Versicherungsschutz besteht für die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Regressansprüche gegen einen Ihrer Subunternehmer, nachdem Sie auf der Grundlage des Mindestlohngesetzes in Anspruch genommen wurden.
Bis zu welcher Höhe sind Ansprüche aus dem Wettbewerbsrecht abgedeckt?
Für die Geltendmachung und die Abwehr von Ansprüchen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) – mit Ausnahme des Kartellrechts – werden Kosten bis zu 10.000 Euro je Versicherungsfall übernommen. Insgesamt ist die Kostenübernahme auf 10.000 Euro je Kalenderjahr begrenzt.
Ist das Kartellrecht im Wettbewerbsrecht eingeschlossen?
Nein. Der Versicherungsschutz für Ansprüche aus dem deutschen Wettbewerbsrecht nach dem UWG gilt mit Ausnahme des Kartellrechts.
Welche Rechte aus geistigem Eigentum sind abgedeckt?
Versicherungsschutz besteht für Ansprüche im ursächlichen Zusammenhang mit Patent-, Urheber-, Marken-, Geschmacksmuster-/Gebrauchsmuster-/Designrechten oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum. Für Geltendmachung und Abwehr werden jeweils bis zu 10.000 Euro je Versicherungsfall und Kalenderjahr übernommen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026