Mit dem Roland Verkehrs-Rechtsschutz sind Sie im Grund-Baustein rund um alle Privatfahrzeuge abgesichert – als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse. Erfahren Sie, welche Motorfahrzeuge, Anhänger und alternativen Antriebe versichert sind, wann Schutz auch in fremden Fahrzeugen oder als Fußgänger und Radfahrer gilt und welche Voraussetzungen in Deutschland zu erfüllen sind.
Für den Grund-Baustein Verkehrs-Rechtsschutz gilt Folgendes:
1. Sie haben Rechtsschutz, wenn Sie rechtliche Interessen wahrnehmen als:
- Eigentümer:in,
- Halter:in,
- Erwerber:in,
- Leasingnehmer:in/Mieter:in,
- Fahrer:in
- Insass:in
von Motorfahrzeugen zu Lande, zu Wasser und in der Luft einschließlich solcher mit Elektro-, Erdgas-, Hybrid- oder sonstigem alternativem Antrieb, bei Wasser- und Luftfahrzeugen auch ohne Motorantrieb, sowie Anhängern.
Die Motorfahrzeuge oder Anhänger müssen entweder:
- bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer auf Sie privat zugelassen sein.
Ausnahme: Versichert sind auch Motorfahrzeuge zu Lande, die auf Ihr Kleinunternehmen zugelassen sind, es sei denn, die Fahrzeuge besitzen eine Kurzzeitzulassung.
Eine selbstständige Nebentätigkeit als Kleinunternehmer:in liegt vor, wenn:
- der Gesamtumsatz aus dieser Tätigkeit in den letzten zwölf Monaten vor Eintritt des Versicherungsfalls höchstens die in § 19 Abs. 1 UstG genannte Summe beträgt und
- keine Mitarbeiter:innen beschäftigt werden.
Alternativ müssen die Fahrzeuge:
- auf Ihren Namen privat mit einem Versicherungskennzeichen (sogenannte Nummernschild) versehen sein oder
- zum vorübergehenden Gebrauch von Ihnen privat gemietet sein oder
- zum vorübergehenden Gebrauch von Ihnen als privater Carsharing-Nutzer:in gebucht oder
- zum vorübergehenden Gebrauch von Ihnen mittels vertraglicher Vereinbarung entgeltlich genutzt sein (wie zum Beispiel Auto-Abonnements).
Sie haben auch Rechtsschutz auf Fahrten mit dem versicherten Privat-Fahrzeug zur Ausübung einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit.
2. Sie sind ferner als Fahrer:in von und als Insass:in in fremden Fahrzeugen versichert.
Rechtsschutz haben Sie auch, wenn Sie am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, und zwar als:
- Fußgänger:in,
- Radfahrer:in oder
- Fahrer:in von E-Bikes, Pedelecs und Elektrokleinstfahrzeugen.
Die dabei genutzten Fahrzeuge sind nicht versichert.
3. Rechtsschutz haben Sie nur, solange das versicherte Risiko in Deutschland belegen ist.
Das heißt, dass versicherte Fahrzeuge in Deutschland zugelassen sein müssen.
Die Einschätzung eines Wohnsitzes als Hauptsitz erfolgt nach steuerrechtlichen Grundsätzen.
Was bedeutet das konkret?
Der Grund-Baustein Verkehrs-Rechtsschutz sichert Sie rund um Ihre privaten Fahrzeuge ab – egal, ob Sie diese besitzen, halten, leasen, mieten oder als Insasse mitfahren. Erfasst sind Fahrzeuge zu Lande, zu Wasser und in der Luft, auch mit alternativen Antrieben. Der Schutz gilt zudem, wenn Sie in fremden Fahrzeugen unterwegs sind oder zu Fuß, mit dem Rad oder mit E-Bikes und ähnlichen Kleinstfahrzeugen am Straßenverkehr teilnehmen. Voraussetzung ist, dass das versicherte Risiko in Deutschland liegt.
Häufige Fragen
In welchen Rollen bin ich mit meinem Fahrzeug versichert?
Sie haben Rechtsschutz, wenn Sie rechtliche Interessen als Eigentümer:in, Halter:in, Erwerber:in, Leasingnehmer:in/Mieter:in, Fahrer:in oder Insass:in wahrnehmen.
Sind auch fremde Fahrzeuge oder die Teilnahme ohne Fahrzeug versichert?
Ja. Sie sind als Fahrer:in von und als Insass:in in fremden Fahrzeugen versichert. Rechtsschutz haben Sie auch als Fußgänger:in, Radfahrer:in oder Fahrer:in von E-Bikes, Pedelecs und Elektrokleinstfahrzeugen. Die dabei genutzten Fahrzeuge sind jedoch nicht versichert.
Sind auch Fahrzeuge mit Elektro- oder Hybridantrieb erfasst?
Ja. Versichert sind Motorfahrzeuge einschließlich solcher mit Elektro-, Erdgas-, Hybrid- oder sonstigem alternativem Antrieb, bei Wasser- und Luftfahrzeugen auch ohne Motorantrieb, sowie Anhänger.
Gilt der Rechtsschutz auch für auf ein Kleinunternehmen zugelassene Fahrzeuge?
Ja, versichert sind auch Motorfahrzeuge zu Lande, die auf Ihr Kleinunternehmen zugelassen sind, es sei denn, die Fahrzeuge besitzen eine Kurzzeitzulassung. Eine selbstständige Nebentätigkeit als Kleinunternehmer:in liegt vor, wenn der Gesamtumsatz in den letzten zwölf Monaten vor Eintritt des Versicherungsfalls höchstens die in § 19 Abs. 1 UstG genannte Summe beträgt und keine Mitarbeiter:innen beschäftigt werden.
Wo muss das Fahrzeug zugelassen sein?
Rechtsschutz haben Sie nur, solange das versicherte Risiko in Deutschland belegen ist. Das bedeutet, dass versicherte Fahrzeuge in Deutschland zugelassen sein müssen. Die Einschätzung eines Wohnsitzes als Hauptsitz erfolgt nach steuerrechtlichen Grundsätzen.