Der ROLAND Verkehrs-Rechtsschutz im Grund-Baustein ROLAND Drive übernimmt Kosten auch ohne eigenes Fahrzeug: für sachkundige Gutachter wie TÜV oder Dekra, für die Regulierung nach Verkehrsunfällen im europäischen Ausland sowie ein zinsloses Kautionsdarlehen bis 400.000 Euro. Erfahren Sie, welche Leistungen im In- und Ausland konkret greifen.
Für den Grund-Baustein ROLAND Drive Verkehrs-Rechtsschutz gilt Folgendes:
1. Kostenübernahme im Inland
Wir übernehmen Ihre Kosten für eine:n Sachverständige:n, soweit dieser über die erforderliche technische Sachkunde verfügt.
Als technisch sachkundig gelten Sachverständige, die von einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle bestellt oder von einer nach den jeweils gültigen DIN/ISO-Normen akkreditierten Stelle zertifiziert worden sind (zum Beispiel: TÜV oder Dekra).
Die Kostenübernahme gilt für folgende Fälle:
- in Fällen der Verteidigung in einem verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren,
- wenn Sie Ihre rechtlichen Interessen aus Verträgen über den Kauf und die Reparatur von Motorfahrzeugen und Anhängern wahrnehmen.
2. Kostenübernahme im Ausland
(1) Haben Sie einen Versicherungsfall, der aufgrund eines Verkehrsunfalls im europäischen Ausland eingetreten ist, und haben Sie daraus Ansprüche, dann muss zunächst eine Regulierung mit dem Schadenregulierungsbeauftragten bzw. mit der Entschädigungsstelle im Inland erfolgen.
Erst wenn diese Regulierung erfolglos geblieben ist, tragen wir auch Kosten für eine Rechtsverfolgung im Ausland.
Die zusätzlichen Kosten der Regulierung im Inland übernehmen wir im Rahmen der gesetzlichen Gebühren, und zwar bis zur Höhe einer Verkehrsanwaltsgebühr.
(2) Wir tragen die übliche Vergütung eines:einer im Ausland ansässigen Sachverständigen. Dies tun wir, wenn Sie Ersatzansprüche wegen der im Ausland eingetretenen Beschädigung eines Motorfahrzeugs oder eines Anhängers geltend machen wollen.
3. Darüber hinaus leisten wir im In- und Ausland Folgendes:
Wir stellen Ihnen ein zinsloses Darlehen bis zu 400.000 Euro für eine Kaution zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass die Kaution gestellt werden muss, damit Sie vorerst von Strafverfolgungsmaßnahmen verschont bleiben.
Was bedeutet das konkret?
Auch ohne eigenes Fahrzeug greift der Schutz im Verkehr: Übernommen werden im Inland die Kosten für qualifizierte Sachverständige, etwa bei der Verteidigung in verkehrsrechtlichen Verfahren oder bei Streit rund um Kauf und Reparatur von Fahrzeugen. Im europäischen Ausland wird zunächst über die Stellen im Inland reguliert; bleibt das erfolglos, kommt auch eine Rechtsverfolgung vor Ort hinzu. Zusätzlich steht Ihnen ein zinsloses Darlehen für eine Kaution zur Verfügung.
Häufige Fragen
Wer gilt als technisch sachkundige:r Sachverständige:r?
Sachverständige, die von einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle bestellt oder von einer nach den geltenden DIN/ISO-Normen akkreditierten Stelle zertifiziert wurden – zum Beispiel TÜV oder Dekra.
In welchen Fällen werden die Kosten im Inland übernommen?
Bei der Verteidigung in einem verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Verträgen über den Kauf und die Reparatur von Motorfahrzeugen und Anhängern.
Was gilt bei einem Verkehrsunfall im europäischen Ausland?
Zunächst muss eine Regulierung mit dem Schadenregulierungsbeauftragten bzw. der Entschädigungsstelle im Inland erfolgen. Erst wenn diese erfolglos geblieben ist, werden auch Kosten für eine Rechtsverfolgung im Ausland getragen. Die zusätzlichen Kosten der Regulierung im Inland werden im Rahmen der gesetzlichen Gebühren bis zur Höhe einer Verkehrsanwaltsgebühr übernommen.
Wie hoch ist das Darlehen für eine Kaution?
Es wird ein zinsloses Darlehen bis zu 400.000 Euro zur Verfügung gestellt – Voraussetzung ist, dass die Kaution gestellt werden muss, damit Sie vorerst von Strafverfolgungsmaßnahmen verschont bleiben.