Beim Roland Verkehrsrechtsschutz wandelt sich der Grund-Baustein für das einzige Privatfahrzeug automatisch in den Einzel-Baustein für alle Privatfahrzeuge um, sobald ein weiteres Motorfahrzeug auf Sie zugelassen wird. Das neue Fahrzeug bleibt bis zur nächsten Hauptfälligkeit beitragsfrei mitversichert – vorausgesetzt, Sie melden die Anschaffung nach Aufforderung.
Für den Grund-Baustein Verkehrs-Rechtsschutz gilt Folgendes:
Wird ein weiteres Motorfahrzeug auf Sie zugelassen oder auf Ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehen, wandelt sich der Vertrag in den Einzel-Baustein Verkehrs-Rechtsschutz für alle Privatfahrzeuge.
Bis zur nächsten Hauptfälligkeit ist das Fahrzeug beitragsfrei mitversichert, wenn es die Voraussetzungen erfüllt.
Voraussetzung:
- Sie müssen uns nach Aufforderung mit der Beitragsrechnung die Änderung zur Anschaffung eines weiteren Motorfahrzeugs mitteilen.
- Sie erhalten dann eine geänderte Beitragsrechnung bzw. einen neuen Versicherungsschein auf der Grundlage Ihrer Angaben und unseres geltenden Tarifs.
Hinweis: Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit dem Erwerb dieses Motorfahrzeugs ist eingeschlossen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie ursprünglich nur ein Privatfahrzeug versichert haben und ein zweites Motorfahrzeug hinzukommt, passt sich Ihr Vertrag automatisch an: Er wird zum Baustein für alle Privatfahrzeuge. Das neu angeschaffte Fahrzeug ist zunächst ohne zusätzlichen Beitrag bis zur nächsten Hauptfälligkeit mitgeschützt, sofern die genannte Voraussetzung erfüllt ist. Wichtig ist, dass Sie die Anschaffung nach Aufforderung mitteilen – anschließend erhalten Sie die angepassten Unterlagen.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich ein weiteres Motorfahrzeug anschaffe?
Wird ein weiteres Motorfahrzeug auf Sie zugelassen oder auf Ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehen, wandelt sich der Vertrag in den Einzel-Baustein Verkehrs-Rechtsschutz für alle Privatfahrzeuge.
Ist das neue Fahrzeug sofort mitversichert?
Ja, bis zur nächsten Hauptfälligkeit ist das Fahrzeug beitragsfrei mitversichert, wenn es die Voraussetzungen erfüllt.
Was muss ich tun, damit der Schutz gilt?
Sie müssen uns nach Aufforderung mit der Beitragsrechnung die Änderung zur Anschaffung eines weiteren Motorfahrzeugs mitteilen. Sie erhalten dann eine geänderte Beitragsrechnung bzw. einen neuen Versicherungsschein auf der Grundlage Ihrer Angaben und unseres geltenden Tarifs.
Ist der Erwerb des neuen Fahrzeugs rechtlich abgesichert?
Ja, die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit dem Erwerb dieses Motorfahrzeugs ist eingeschlossen.