Der ROLAND Drive Verkehrs-Rechtsschutz ohne eigenes Fahrzeug schützt Sie als Verkehrsteilnehmer:in in vielen rechtlichen Situationen rund um den Straßenverkehr – vom Schadenersatz nach einem Unfall über den Fahrzeugkauf bis zur Verteidigung bei verkehrsrechtlichen Vorwürfen. Erfahren Sie, welche Rechtsbereiche abgedeckt sind, welche Zusatzleistungen wie JurLine und JurCheck dazugehören und wo Grenzen bestehen.
In der Rechtsschutzversicherung gelten folgende Besonderheiten zum ROLAND Drive Verkehrs-Rechtsschutz ohne eigenes Fahrzeug.
Schadenersatz-Rechtsschutz:
Das bedeutet zum Beispiel, dass wir Schadenersatzansprüche wegen eines Autounfalls gegen den:die Unfallgegner:in abdecken, nicht aber Ansprüche bei einer mangelhaften Handwerksleistung – wie aus einer Autoreparatur. Diese sind, soweit vereinbart, über den Vertrags-Rechtsschutz versichert.
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht:
Es besteht auch Rechtsschutz für Verträge, mit denen Sie Motorfahrzeuge und Anhänger zur Eigennutzung erwerben wollen, auch wenn diese später nicht auf Sie zugelassen werden.
Ausnahme:
Es besteht kein Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, wenn Sie Teilnehmer:in im öffentlichen Straßenverkehr sind, zum Beispiel bei einem Streit um eine Taxirechnung. Dafür wird ein Privat-Rechtsschutz benötigt.
Steuer-Rechtsschutz:
Ausschließlich in Verkehrssachen, um Ihre rechtlichen Interessen in steuerrechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsbehörden sowie Finanz- und Verwaltungsgerichten wahrzunehmen.
Sozial-Rechtsschutz
Verwaltungs-Rechtsschutz:
Ausschließlich in Verkehrssachen, um Ihre rechtlichen Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten wahrzunehmen.
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Straf-Rechtsschutz
Es gilt Folgendes:
Sie haben Versicherungsschutz für die Verteidigung, wenn Ihnen ein verkehrsrechtliches Vergehen vorgeworfen wird.
Ausnahme: Ein Gericht stellt rechtskräftig fest, dass Sie das Vergehen vorsätzlich begangen haben. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, uns die entstandenen Kosten zu erstatten.
Sie haben keinen Rechtsschutz, wenn Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen wird. Dabei ist es egal, ob der Vorwurf berechtigt ist oder wie das Strafverfahren ausgeht.
Weitere versicherte Bereiche und Leistungen:
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Opfer-Rechtsschutz
- Bonus-Konfliktbeilegung oder Bonus-Rechtsberatung
- JurLine – telefonische Rechtsberatung für den Privatbereich
- JurLine Call-Back-Service für den Privatbereich
- JurOnline – Online Rechtsberatung für den Privatbereich
- JurCheck – präventive Vertragsprüfung für den Privatbereich
- JurLoad – Mustervorlagen zum Download für den Privatbereich
- Rechtsdienstleistungen
Was bedeutet das konkret?
Der Verkehrs-Rechtsschutz ohne eigenes Fahrzeug greift, wenn Sie als Verkehrsteilnehmer:in in rechtliche Auseinandersetzungen rund um den Straßenverkehr geraten – etwa bei Schadenersatzforderungen nach einem Unfall, beim Erwerb eines Fahrzeugs oder bei der Verteidigung gegen verkehrsrechtliche Vorwürfe. Für bestimmte Bereiche wie Streitigkeiten aus dem öffentlichen Straßenverkehr oder für Verteidigung bei Verbrechen gelten Einschränkungen. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich bleiben die oben genannten Regelungen.
Häufige Fragen
Sind Ansprüche aus einer mangelhaften Autoreparatur versichert?
Nein, Schadenersatzansprüche bei einer mangelhaften Handwerksleistung – wie aus einer Autoreparatur – sind nicht über den Schadenersatz-Rechtsschutz gedeckt. Sie sind, soweit vereinbart, über den Vertrags-Rechtsschutz versichert.
Besteht Rechtsschutz beim Kauf eines Fahrzeugs?
Ja, es besteht Rechtsschutz für Verträge, mit denen Sie Motorfahrzeuge und Anhänger zur Eigennutzung erwerben wollen, auch wenn diese später nicht auf Sie zugelassen werden.
Bin ich bei einem Streit um eine Taxirechnung versichert?
Nein, es besteht kein Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, wenn Sie Teilnehmer:in im öffentlichen Straßenverkehr sind, zum Beispiel bei einem Streit um eine Taxirechnung. Dafür wird ein Privat-Rechtsschutz benötigt.
Wie ist der Straf-Rechtsschutz geregelt?
Sie haben Versicherungsschutz für die Verteidigung, wenn Ihnen ein verkehrsrechtliches Vergehen vorgeworfen wird. Stellt ein Gericht rechtskräftig fest, dass Sie das Vergehen vorsätzlich begangen haben, müssen Sie die entstandenen Kosten erstatten. Bei einem vorgeworfenen Verbrechen besteht kein Rechtsschutz – unabhängig davon, ob der Vorwurf berechtigt ist oder wie das Verfahren ausgeht.
Gilt der Steuer-Rechtsschutz für alle Steuerangelegenheiten?
Nein, der Steuer-Rechtsschutz gilt ausschließlich in Verkehrssachen, um Ihre rechtlichen Interessen in steuerrechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsbehörden sowie Finanz- und Verwaltungsgerichten wahrzunehmen.