Beim ROLAND Verkehrs-Rechtsschutz ohne eigenes Fahrzeug übernimmt ROLAND auch außerhalb des Geltungsbereichs die Kosten bis zu 400.000 Euro – vorausgesetzt, Aufenthaltsdauer, ein im Internet geschlossener Vertrag und die Art der wahrgenommenen Interessen erfüllen klar definierte Bedingungen.
Für den Grund-Baustein ROLAND Drive Verkehrs-Rechtsschutz gilt Folgendes:
Hier haben Sie Rechtsschutz mit Einschränkungen:
Für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen außerhalb des Geltungsbereichs tragen wir die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 400.000 Euro.
Dies tun wir unter folgenden Voraussetzungen:
- Ihr Versicherungsfall muss dort während eines höchstens einjährigen Aufenthalts eingetreten sein oder die Interessenwahrnehmung muss dort notwendig sein, weil Sie einen Vertrag im Internet abgeschlossen haben,
- der Rechtsschutz darf nicht auf deutsche Gerichte beschränkt sein,
- Sie nehmen nicht Interessen im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von dinglichen Rechten wahr,
- Sie nehmen nicht Interessen im Zusammenhang mit schuldrechtlichen Verträgen aus einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit wahr.
Was bedeutet das konkret?
Der Verkehrs-Rechtsschutz ohne eigenes Fahrzeug wirkt grundsätzlich in einem festgelegten Geltungsbereich. Kommt es außerhalb dieses Bereichs zu einem Rechtsfall, kann dennoch Schutz bestehen – allerdings nur bis zu einer festgelegten Kostenobergrenze und wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Diese betreffen unter anderem die Dauer Ihres Aufenthalts, einen im Internet geschlossenen Vertrag sowie die Art der wahrgenommenen Interessen.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag werden Kosten außerhalb des Geltungsbereichs übernommen?
Für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen außerhalb des Geltungsbereichs tragen wir die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 400.000 Euro.
Wie lange darf der Aufenthalt außerhalb des Geltungsbereichs dauern?
Der Versicherungsfall muss während eines höchstens einjährigen Aufenthalts eingetreten sein. Alternativ muss die Interessenwahrnehmung dort notwendig sein, weil Sie einen Vertrag im Internet abgeschlossen haben.
Muss der Rechtsschutz auf deutsche Gerichte beschränkt sein?
Nein. Eine Voraussetzung für die Kostenübernahme außerhalb des Geltungsbereichs ist, dass der Rechtsschutz nicht auf deutsche Gerichte beschränkt sein darf.
Welche Interessen sind von der Kostenübernahme ausgeschlossen?
Ausgeschlossen ist die Wahrnehmung von Interessen im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von dinglichen Rechten sowie im Zusammenhang mit schuldrechtlichen Verträgen aus einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit.